Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

Hallo, ich habe mal gehört das größere Unternehmen seiner Angestellten auf 400,-€ Basis während der Elterzeit zustimmen müssen. Ist das so? Und ab welcher Angestelltenzahl? Ich fange im November regulär wieder an, würde aber gern schon paar Monate vorher auf 400,-€ Basis einsteigen. Bevor ich zum Gespräch zu meinem Chef gehe, möchte ich gern wissen ob ich den Anspruch habe oder ob er mir sagen kann das er das nicht möchte. Ich war vorher Teamleiterin, diesen Platz musste er natürlich in den 2 Jahren ersetzen, habe ich ab November dann Anspruch auf den alten Platz oder darf er mich ver-/runtersetzen? Danke!

von citty84 am 01.02.2013, 13:02



Antwort auf: Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

Hallo, ja, der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung in der Elternzeit gefragt werden, kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. dies unabhängig von der Anzahl der Angestellten. Oder wollen Sie beim gleichen Arbeitgeber arbeiten? Dann besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2013



Antwort auf: Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

Du kannst natürlich deinen AG fragen ob er dich auf 400 € Basis beschäftigt, hast dann aber kein Anspruch mehr auf einen höheren Beschäftigunggrad. Und dein AG kann dich jederzeit degradieren. Er darf nur an deinem Gehalt nix machen. Ein AG kann jederzeit zu dir sagen, sie waren bisher Teamleiterin und ab morgen arbeiten sie zu gleichen Bedingungen als Putzfrau. Da kannst du nix gegen machen.

von pickpick am 01.02.2013, 20:48



Antwort auf: Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

Ich muss nochmal nachhaken. Mit den 400,-€ Job war gemeint während der Elterzeit und ab November würde ich dann wieder voll gehen. Oder würde das dann nicht gehen ohne seine Zustimmung? Ich dachte das es ein extra Vertrag während der Elternzeit ist und danach mein ursprünglicher wieder in Kraft tritt. Und wenn ich bereit bin für einen anderen Bereich in Vollzeit zu wechseln bzw. er mich versetzt, dann muss er mir trotzdem mindestens das Gehalt von vorher zahlen?

von citty84 am 01.02.2013, 22:02



Antwort auf: Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?

Man kann bei dem selben AG immer nur einen Arbeitsvertrag haben. Du könntest mit ihm eine schriftliche Zusatzvereinbarung machen, dass du von xx bis xx als 400 € kraft arbeitest und danach wieder so arbeitest wie früher. Und ja, er kann dich versetzen oder dir neue Aufgaben geben, darf aber dein Gehalt nicht nach unten anpassen.

von pickpick am 02.02.2013, 13:26



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

geringfügige Beschäftigung im EU bei anderem Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, welche Angaben muß ein Genehmigungsschreiben an den Arbeitgeber, bei dem ich den EU beantragt habe enthalten? Ist solch ein Schreiben auch bei nur wöchentlich 2-3 Std. nötig ? Vielen Dank im voraus Petra L.


Elternzeit - Arbeitgeber - Erlaubnis andere Beschäftigung aufzunehmen

Hallo, es geht um Folgendes: Ich befinde mich bis Okt. 2014 noch in Elternzeit. Es war vorher klar, dass ich gerne vor Ablauf der Elternzeit wieder arbeite und auch nicht in mein Arbeitsverhältnis zurückgehe. Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche vor mir und will die Chancen unbedingt ergreifen! Leider muss mir ja mein jetziger Arbeitge...


Muss ich Stunden nachholen wenn mein Arbeitgeber mir keine Beschäftigung gibt?

Guten Tag ich habe meinem Arbeitgeber zum 01.07.2014 meine Schwangerschaft mitgeteilt. Da ich eigentlich abends arbeite und man mir morgens keine Beschäftigung geben konnte, habe ich bis heute nicht mehr gearbeitet. Bis jetzt hab ich auch keinen neuen Dienstplan bekommen. Muss ich diese fehlenden Stunden (bisher nur Juli) irgendwann nacharbeiten? ...


Beschäftigung während der EZ, dem (alten) Arbeitgeber melden

Guten Abend, um mein Eltermgeld ein wenig aufzubessern, möchte ich evtl einen kleinen Minijob beginnen. Muss ich eine solche Beschäftigung meinem Arbeitgeber, bei dem ich vor der Elternzeit (und natürlich jetzt auch noch) melden? Vielen Dank


Strafe für Arbeitgeber bei Beschäftigung im Mutterschutz

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mich während dem Mutterschutz vor und nach der Geburt beschäftigt. Ich habe das gemacht da ich berechtigte Angst um meinen Arbeitsplatz hatte. Wie hoch ist denn in so einem Fall die Strafe für den Arbeitgeber? Viele Grüße Wüstenrose


Beschäftigung während Elternzeit bei anderem Arbeitgeber, erneut schwanger

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich befinde mich aktuell bei meinem Hauptarbeitgeber (unbefristetes Beschäftigtunsverhältniss) mit meinem zweiten Kind in meinem zweiten Jahr Elternzeit (ursprünglich ein Jahr beantragt, aber durch Zustimmung des Arbeitgebers auf zwei Jahre verlängert); diese endet am 29.05.22. Seit 11.2021 arbeite ich mit vorliege...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...