Hallo,
ich habe mal gehört das größere Unternehmen seiner Angestellten auf 400,-€ Basis während der Elterzeit zustimmen müssen. Ist das so? Und ab welcher Angestelltenzahl?
Ich fange im November regulär wieder an, würde aber gern schon paar Monate vorher auf 400,-€ Basis einsteigen. Bevor ich zum Gespräch zu meinem Chef gehe, möchte ich gern wissen ob ich den Anspruch habe oder ob er mir sagen kann das er das nicht möchte.
Ich war vorher Teamleiterin, diesen Platz musste er natürlich in den 2 Jahren ersetzen, habe ich ab November dann Anspruch auf den alten Platz oder darf er mich ver-/runtersetzen?
Danke!
von
citty84
am 01.02.2013, 13:02
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?
Hallo,
ja, der Arbeitgeber muss bei der Beschäftigung in der Elternzeit gefragt werden, kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. dies unabhängig von der Anzahl der Angestellten.
Oder wollen Sie beim gleichen Arbeitgeber arbeiten?
Dann besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2013
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?
Du kannst natürlich deinen AG fragen ob er dich auf 400 € Basis beschäftigt, hast dann aber kein Anspruch mehr auf einen höheren Beschäftigunggrad.
Und dein AG kann dich jederzeit degradieren. Er darf nur an deinem Gehalt nix machen.
Ein AG kann jederzeit zu dir sagen, sie waren bisher Teamleiterin und ab morgen arbeiten sie zu gleichen Bedingungen als Putzfrau. Da kannst du nix gegen machen.
von
pickpick
am 01.02.2013, 20:48
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?
Ich muss nochmal nachhaken. Mit den 400,-€ Job war gemeint während der Elterzeit und ab November würde ich dann wieder voll gehen. Oder würde das dann nicht gehen ohne seine Zustimmung? Ich dachte das es ein extra Vertrag während der Elternzeit ist und danach mein ursprünglicher wieder in Kraft tritt.
Und wenn ich bereit bin für einen anderen Bereich in Vollzeit zu wechseln bzw. er mich versetzt, dann muss er mir trotzdem mindestens das Gehalt von vorher zahlen?
von
citty84
am 01.02.2013, 22:02
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber einer Beschäftigung in der Elterzeit zustimmen?
Man kann bei dem selben AG immer nur einen Arbeitsvertrag haben. Du könntest mit ihm eine schriftliche Zusatzvereinbarung machen, dass du von xx bis xx als 400 € kraft arbeitest und danach wieder so arbeitest wie früher.
Und ja, er kann dich versetzen oder dir neue Aufgaben geben, darf aber dein Gehalt nicht nach unten anpassen.
von
pickpick
am 02.02.2013, 13:26