Muß mein AG auf meine Wünsche eingehen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muß mein AG auf meine Wünsche eingehen?

Guten Tag Frau Bader, ich werde jetzt bei meinem AG das dritte Erziehungsjahr erbeten. Nach diesen drei Jahren kann ich nur in Teilzeit arbeiten,da ich die ganze Woche allein bin. Mein Problem:Mein Sohn geht dann mit drei Jahren bis 14.30 Uhr in den Kiga.Die Öffnungszeiten meiner Firma ist aber bis 21 Uhr. Wir arbeiten im Schichtverfahren. Da ich meinen Sohn nicht von morgens 7 (wenn er in den Kiga geht)bis Abends 21.30Uhr (wenn ich von der Späatschicht komme)allein lassen möchte,ist meine Frage folgende: Habe ich ein Anrecht ausschließlich auf Frühschicht?Oder kann mich mein AG so einsetzen wie er möchte? Betreuungsmöglichkeiten sind kaum gegeben. Vielen Dank und freundliche Grüße

von funnygummy am 19.02.2013, 13:41



Antwort auf: Muß mein AG auf meine Wünsche eingehen?

Hallo, leider nein. Er sollte sich bemühen, wenn er es nicht kann, muss er nicht. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.02.2013



Antwort auf: Muß mein AG auf meine Wünsche eingehen?

Hallo nein muss er nicht! Man kann natürlich nachfragen aber gesetzlich gesehen ist er dazu nicht verpflichtet.

von CKEL0410 am 19.02.2013, 14:17