Hallo, 2 Kolleginnen (Minijob) haben mir neulich erzählt, dass ihre Ehemänner für sie Kirchensteuer über 3 Jahre nachzahlen mussten. Die Eine ist evangelisch, die andere katholisch. Nun habe ich gestern mal nachgelesen, weil ich mir überlege, wieder in die kath. Kirche einzutreten (bin vor 12 Jahren ausgetreten). Dabei habe ich gelesen, dass die Kirchensteuer in den 2% Pauschalsteuer, die der Arbeitgeber abführt,schon enthalten ist. Weil ich dachte, dass es die Kolleginnen interessieren könnte (wer zahlt schon gern zu viel Steuern?), habe ich ihnen gestern die Seite gezeigt, wo ich das gelesen habe. Nun sagten aber beide, sie hätten ihren Minijob bei der Steuererklärung gar nicht angegeben. Man muss das wohl nicht, aber hat es Nachteile, wenn man es tut? Die Männer arbeiten beide Vollzeit als Angestelle, die Frauen haben eben diesen Minijob.
von Steff+Keks am 01.10.2013, 10:15