Muss ich meinen ruhenden Vertrag während der Elternzeit beim neuen AG angeben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich meinen ruhenden Vertrag während der Elternzeit beim neuen AG angeben?

Guten Morgen, ich bin noch bis Mitte nächsten Jahres in Elternzeit. Jetzt möchte ich ab Februar bei einem neuen Arbeitgeber in Teilzeit anfangen. Meinen unbefristeten Vollzeitvertrag beim alten Arbeitgeber möchte ich aber noch nicht aufgeben. Deshalb möchte ich meine Elternzeit beim alten Arbeitgeber bis Ende nächsten Jahres verlängern und die neue Tätigkeit als Nebentätigkeit anmelden. Sollte kein Problem sein. Da mein alter Arbeitgeber Stellen abbaut und nächstes Jahr wohl nochmal Abfindungen anbietet möchte ich mir das nicht entgehen lassen, da ich 14 Jahre dort gearbeitet habe. Jetzt meine Frage, muss ich meinem neuen Arbeitgeber sagen, dass ich meinen alten Vertrag noch habe und er somit erstmal Nebentätigkeit ist, oder kann ich das aufgrund der Elternzeit einfach bleiben lassen und nur sagen wenn er mich drauf anspricht? Vielen Dank.

Mitglied inaktiv - 20.10.2017, 11:25



Antwort auf: Muss ich meinen ruhenden Vertrag während der Elternzeit beim neuen AG angeben?

Hallo, Sie müssen den alten Ag um Zustimmung bitten u es dem neuen Ag auch mitteilen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.10.2017



Antwort auf: Muss ich meinen ruhenden Vertrag während der Elternzeit beim neuen AG angeben?

Ob du woanders arbeiten darfst. LG Peeka

von peekaboo am 20.10.2017, 11:56



Antwort auf: Muss ich meinen ruhenden Vertrag während der Elternzeit beim neuen AG angeben?

vom gefühl her würde ich es schon sagen. warum auch nicht? du benötigst das einverständnis deines hauptarbeitgebers VOR vertragsunterzeichnung. und der neue sollte schon wissen, dass du nicht mehr als 30 h kannst weil du ja nicht darfst. ich hatte das auch so gemacht und dann den alten arbeitgeber gekündigt. ich musste für den neuen vertrag für die zusatzversicherung auch angeben, ob das nun mein hauptarbeitgeber ist oder nicht.

von mellomania am 20.10.2017, 12:18



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