Liebe Frau Bader, ich bin recht aufgewühlt nachdem, was ich heute von meinen AG erfahren habe. Ich versuche alles eigenermaßen ordentlich zusammen zu schreiben. Folgender Sachstand. Bin Mutter von Zwillingen, geb. 06.02.12. Für 5 Jahre EZ seitens AG schriftlich bestätigt. Warbis 30.08.14 Zuhause. AB 01.09.14 während der Elternzeit als Teilzeit für diesen AG wieder tätig. Anrecht auf den aktuellen Urlaub aus der Teilzeit für das Jahr 2014 waren 10 KT. Anrecht auf alte Urlaubstage ( BV vor der EZ ) restliche 12 Tage. Ich habe in Jahr 2014 10 KT Urlaub genommen. Mein AG hat zuerst die restlichen Urlaubstage (BV) abgezogen, so dass die aus der Teilzeitbeschäftigung abgezogen wurden und jetzt zum 31.03.15 laut AG verfallen sind. Ist das rechtens ? Mein AG bezieht sich auf das Bundesurlaubgesetz. Resturlaub zuerst. Ich hätte mich auf das Elternzeitgesetz - BEEG § 17 bezogen. Da steht aber im Absatz 2 ...... nach der Elternzeit. Gilt das auch, wenn man während der Elternzeit Teilzeitbeschäftigung nachgeht ? Ich bedanke mich im voraus für Ihre Hilfe.
von 2Zwerge! am 26.10.2015, 16:11