Guten Tag, nach der Rückkehr aus der Elternzeit, möchte mein Arbeitgeber mir mein vier Jahre alten Dienstwagen wieder zur Verfügung stellen. Bei den Gesprächen vor der Elternzeit wurde mir ein neues und größeres Fahrzeug zugesichert sowie nachträglich auch schriftlich per Mail. Ich kehre nur für zwei Monate in Vollzeit zurück und reduziere dann auf 30 Stunden pro Woche. Vor dem Hintergrund der reduzierten Zeit, hatte ich meinem Arbeitgeber auch angeboten auf das Fahrzeug zu verzichten und dafür eine Mobilitätspauschale zu erhalten. Ein anderer Arbeitnehmer, der der eine ähnliche Entfernung zum Arbeitsplatz hat bekommt 1000 € im Monat. Ich hätte dann meines Erachtens ein Anspruch auf dreiviertel davon sprich 750 €. Bin ich verpflichtet den alten Dienstwagen wieder zu fahren? Kann ich die Mobilitätspauschale anstelle des Dienstwagens einfordern, wenn mir kein neues Fahrzeug gestellt wird? Der aktuelle Firmenwagen ist aufgrund meiner privaten Situation mit Kind nicht mehr für mich attraktiv. Zudem finde ich die Versteuerung von 1 % auf den Neupreis bei einem vier Jahre alten Wagen unverhältnismäßig.
von julials am 23.11.2017, 13:07