Hallo,
Ich befinde mich noch bis zum 2. Mai 2016 in Elternteil. Dann sind meine 2 Jahre Elternzeit rum. Nun bin ich schwanger und erwarte mein Kind kurz danach, am 11.7.16. Muss ich meine Elternzeit um vier Wochen verlängern? Wie ist das dann mit dem Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Viele Grüße
von
Pepyco
am 21.11.2015, 17:46
Antwort auf:
Muss ich meine Elternzeit verlängern?
Hallo,
Sie können verlängern bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes o zwischendrin wieder arbeiten gehen. Sie bekommen auf jeden Fall MG aus dem VZ-Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2015
Antwort auf:
Muss ich meine Elternzeit verlängern?
Kannst du evtl. Urlaub oder Überstunden nehmen? Das hätte halt der Vorteil, dass du einen Monat das volle Gehalt bekommst. Hast du einen Vollzeitvertrag?
Mutterschaftsgeld erhälst du, wenn die Elternzeit vom ersten Kind beendet ist, nach deinem Vertrag vor der ersten Elternzeit (ich gehe mal davon aus, dass du da Vollzeit gearbeitet hast). Also auf jeden Fall bei ner Verlängerung schauen, dass die nur bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutz geht.
von
La_Latina
am 21.11.2015, 17:53