Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

Guten Tag Frau Bader, ich wurde für die nächsten fünf Jahre in Hamburg als Schöffin ausgelost. Meine Tochter ist knappe vier Monate alt. Mein Ansprechpartner beim Amt hat mich leider so pampig abgefertigt, dass ich Sie gern noch einmal um Ihre Meinung bitten möchte. Dass ich in der Stillzeit an den Terminen nicht erscheinen muss, weiß ich. Aber dass ich angeblich meine Tochter in irgendwelche Hände geben muss, wenn die Stillzeit vorbei ist, macht mich doch stutzig. Ich möchte sie eigentlich nicht mit erst sechs Monaten zu einem Babysitter geben, sondern erst mit circa zwei Jahren in die Kita. Familie und Freunde kommen leider nicht infrage, um auf sie aufzupassen (wohnen weit weg oder sind berufstätig). Ist man wirklich gezwungen, sein Kind betreuen zu lassen, um an den Sitzungen teilnehmen zu können, auch wenn es einem selbst zu früh erscheint? Eigentlich würde mich das Amt interessieren, aber eben nicht, wenn ich dafür mein Kind abgeben muss. Haben Sie einen Tipp für mich? Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Anousch

von Anousch am 09.12.2013, 15:41



Antwort auf: Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

Hallo, ich würde das ganze schriftlich fixieren und erklären, das noch gar nicht absehbar ist, wie lange Sie noch stillen. Da wird man Sie unproblematisch rauslassen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2013



Antwort auf: Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

Ich habe keine fachliche Ahnung, aber ob Du noch stillst oder nicht wird keiner überprüfen. Soweit ich weiss sind so Einsätze aber eher selten. 2-3x im Jahr habe ich neulich gelesen.

von Sternenschnuppe am 09.12.2013, 16:16



Antwort auf: Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

Dann still doch bis zur Krippe *zwinker* Mein Sohenmann ist jetzt fast 17 Monate und wird gestillt - eben neben Familientisch. Niemand kann einen zwingen mit beikostbeginn abzustillen und Flasche zu geben. Und auch über das erste Lebensjahr hinaus ist stillen durchaus normal und positiv. Flasche gibt man ja auch oft bis die Kinder 2-3 Jahre sind. Die WHO empfiehlt ja sogar eien Stillzeit von 2 Jahren.

Mitglied inaktiv - 10.12.2013, 10:17



Antwort auf: Muss ich mein Kind abgeben, um als Schöffin antreten zu können?

Moin, ich würde dem Amt die Situation schriftlich schildern und das Kind, falls man auf das Amt besteht, zu den Terminen mitbringen. LG Ingo

von IngoAC am 10.12.2013, 14:10