Hallo, zwar habe ich noch bis Nov 2003 Erziehungsurlaub, aber diese Frage beschäftigt mich schon heute. Kann man mich nach meinem Erziehungsurlaub einfach in eine andere Filiale stecken (die nächste ist ca. 90min pro Fahrt von meinem Wohnort entfernt), oder habe ich ein Anrecht in meine "Stammfiliale" zurückzukehren? Da ich ja auch nur noch 1/2 Tage arbeiten will? Vielen Dank im voraus.
Mitglied inaktiv - 23.06.2002, 22:02