Muss ich im BV neuen AV/ Änderungsvertag unterschreiben?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich im BV neuen AV/ Änderungsvertag unterschreiben?

Hallo, Mein AG will nächstes Jahr die Personal- und Gehaltsordnung einführen/ ändern. Da ich momentan im BV bin, ich arbeite bei einem Pflegedienst, und im Mai Entbindungstermin habe, bin ich dazu verpflichtet den Änderungsvertag zu unterschrieben? Oder zählt für mich weiterhin der "alte Vertrag"? Mit freundlichen Grüßen

von Stine86 am 18.12.2018, 21:08



Antwort auf: Muss ich im BV neuen AV/ Änderungsvertag unterschreiben?

Hallo, ein Änderungsvertrag zu unterschreiben ist keine Pflicht. Normalerweise hat der Arbeitgeber ansonsten die Möglichkeit, zu kündigen. Da Sie Kündigungsschutz haben, ist das nicht möglich. Ich würde mir also genau anschauen, worum es geht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2018



Antwort auf: Muss ich im BV neuen AV/ Änderungsvertag unterschreiben?

Wenn/falls alle Mitarbeiter den Änderungsvertrag unterschreiben müssen, warum solltest du dann eine Ausnahme bilden? Du sollst durch die Schwangerschaft weder bevorzugt noch benachteiligt werden.

Mitglied inaktiv - 19.12.2018, 07:46



Antwort auf: Muss ich im BV neuen AV/ Änderungsvertag unterschreiben?

Man muss natüflich keinen Änderungsvertrag unterschreiben, die Frage ist doch eher, was das für Konsequenzen hätte. Zur Zeit bist Du ja unkündbar. Ich würde mit meinem Arbeitsvertrag und dem neuen Schreiben zu einem Arbeitsrechtler und mich beraten lassen.

von emilie.d. am 19.12.2018, 07:58



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