Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

Hallo, Unser 14 Monate alter Sohn hat bei einem Hotelaufenthalt eine Stehlampe umgeworfen. Dabei ist das Glas kaputt gegangen. Ihm ist Gott sei Dank nichts passiert. Ich stand dabei zwei Schritte von ihm entfernt und habe ein Fläschchen vorbereitet. Ich hatte ihn zwar immer wieder im Blick; trotzdem ging das sehr schnell. Das Hotel hat nun eine Rechnung über 400 € geschickt und droht mir mit einem Inkassobüro. Die Haftpflichtversicherung meinte, wir/sie müssen nicht zahlen. Was kann ich tun?

von vit.a.min am 04.11.2015, 20:48



Antwort auf: Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.11.2015



Antwort auf: Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

Müssen nix, da das Kind deliktunfähig ist. Aber dazu müsstet ihr nachweisen dass es das Kind war. Gegenfrage : Was würdest Du Dir als Hotelbesitzer wünschen ? Oder wie fändest Du es wenn ein Dreijähriger mit Laufrad an Deinem Auto langschrammt und die Mutter die Schultern zuckt bei einem hohen Schaden? Und Tipp : Deliktunfähige Kinder kann man für ganz wenige Euro mitversichern.

von Sternenschnuppe am 04.11.2015, 20:58



Antwort auf: Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

gib em Hotel die Daten deiner Haftpflichtversicherung, die sollen sich mit denen auseinandersetzen. Dann hast Du es erst mal vom Hals. Gruss Désirée

von desireekk am 05.11.2015, 07:05



Antwort auf: Muss ich für den entstandenen Schaden haften?

Danke für die Antworten. Die Haftpflicht zahlt nicht. Sie haben zwar ständig Kontakt zum Hotel. Dieses wendet sich trotzdem immer wieder an uns.

von vit.a.min am 05.11.2015, 18:07