wenn mein Sohn (4) an den Papatagen durch die Freundin / Oma betreut wird? Z.B. über Nacht, oder Abholung von der Kita. Und noch eine Frage, welches Verhalten bezeichnet man bei Kindern als auffällig?
Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 17:04
wenn mein Sohn (4) an den Papatagen durch die Freundin / Oma betreut wird? Z.B. über Nacht, oder Abholung von der Kita. Und noch eine Frage, welches Verhalten bezeichnet man bei Kindern als auffällig?
Mitglied inaktiv - 25.01.2007, 17:04
Hallo, lasen Sie das durch das Familiengericht klären. Wann ein Kind auffällig ist, kann nur ein Fachmann im Einzelfall entscheiden. Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2007
wenn ihr gemeinsames sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht habt, kann der vater in seinem ermessen auch für angemessene betreuung sorgen! hast du alleiniges sorgerecht bestimmst du das und kannst ihm das verbieten.... lg, angela
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 12:40