Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit läuft theoretisch noch bis Mai 2021. Mein AG schließt nun aber die Niederlassung und hat mir einen Aufhebungsvertrag zum 30.11. angeboten, da ich in der Elternzeit ja unkündbar bin. Diesen Vertrag möchte ich unterschreiben und im besten Fall ab 01.12. in Teilzeit bei einem anderen AG starten. Muss ich hierzu einen Antrag bei meinem AG auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit stellen? Oder ist meine Elternzeit eh rum wenn ich das unternehmen verlasse?
Mfg
S. Uzel
von
Brownie2412
am 14.05.2019, 11:32
Antwort auf:
Muss ich einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit stellen?
Hallo,
mit Beendigung des Vertrages endet automatisch auch die Elternzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.05.2019
Antwort auf:
Muss ich einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit stellen?
Würde ich nicht machen. Musst du aber wissen. Ich hoffe du bekommst wenigstens eine vernünftige Abfindung dafür das man dir einen Aufhebungsvertrag angeboten hat.
Ohne eine ordentliche Abfindung würde ich mir eher das OK vom AG holen in der EZ woanders zu arbeiten. Das geht nämlich auch. Vorteil, sollte der neue Job nichts sein, wärst du weiterhin krankenversichert. Das ist nämlich der Vorteil wenn man in EZ ist. hast du keinen AG mehr, weil du der Aufhebung zustimmst, endet auch deine EZ. Anspruch auf ALG1 hättest du auch nur dann wenn darauf keine Sperre folgt weil du der Aufhebung zustimmst und wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Dein Ag kann sich natürlich auch das OK vom Gewerbeamt holen das er dir wegen der Schließung kündigt, trotz EZ. Aber er scheint sich selbst besser Chancen mit der Aufhebung bei dir auszurechnen.
Entscheiden musst du aber. Aktuell würde ich einen Vorteil nur dann sehen wenn eben eine gute Abfindung bei rumkommt. Sonst würden für mich persönlich die Nachteile überwiegen.
von
Felica
am 14.05.2019, 12:00