Guten Abend Frau Bader.
Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort auf meine damalige Frage! Ich habe nun meinem Arbeitgeber mitgeteilt, daß ich erneut schwanger bin ( bin bis Mai 2014 noch in Elternzeit vom ersten Kind, zweites soll im Nov. zur Welt kommen). Der teilte mir mit, daß die Elternzeit meines ersten Kindes automatisch endet, sobald der Mutterschutz für das zweite Kind beginnt ( wäre der 28.09.2013 ). Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob ich die Elternzeit meinerseits trotzdem vorzeitig schrifftlich kündigen soll damit mir der Arbeitgeber die volle Zulage zum Mutterschaftsgeld zahlt oder es automatisch gezahlt wird.Laut dem neuen Gesetz müsste es autom. seitens des Arbeitgebers gezahlt werden, soweit ich es richtig verstanden habe. Ich würde mich über eine Antwort freuen und bedanke mich schon mal im Voraus.
Grüße.
von
hamsterbcke
am 25.05.2013, 22:42
Antwort auf:
Muß ich die Elternzeit schrifftlich kündigen?
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Das auf jeden Fall schriftlich. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2013
Antwort auf:
Muß ich die Elternzeit schrifftlich kündigen?
Nein, die Elternzeit endet nicht automatisch!
Bitte mach das schriftlich!
Und wenn dein AG schriftlich mitbekommen hat, dass du die EZ beendest und dann in den Mutterschutz gehst, SOLLTE dein AG dir automatisch den Zuschuß zum MuSchu-Geld zahlen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 25.05.2013, 22:44