Frage: Muß ich den Vater angeben?

Hallo Frau Bader, ich habe mich vor ca 7 Monaten von meinem Freund getrennt. Grund dafür war,daß er mich über Monate belog und betrog(ein für mich abnormales Sexualleben neben mir auslebte) Anfang August stellte ich fest,daß ich schwanger bin. Ich habe dieses Kind bekommen und liebe es über alles. Er weiß von alledem noch nichts. Ich habe mich schwer gehütet,ihm dieses mitzuteilen,da er mir auch drohte. Ich weiß,daß er mit dieser anderen Frau noch zusammen ist und sie auch in nächster Zeit zu ihm ziehen will. Ich habe auch erfahren,daß sie Suizidgefährdet ist und sich ritzt. Auch lebt sie dieses für mich abnormale Sexualleben aus. Meine Frage ist: Muß ich meinen Ex-Partner beim Jugendamt wirklich angeben? Es soll jetzt nicht heißen,daß ich meinem Kind den Vater vorenthalten will,aber ich mache mir wirklich große Sorgen,wenn ich daran denke,daß er vielleicht das Kind mal bei sich hat und diese Frau einen Ausraster bekommt.Auch habe ich Angst,daß er mir das Leben zur Hölle macht,wenn er es erfährt,denn ich traue ihm eigentlich mittlerweile alles zu. Kann man das Umgangs- bzw. Besuchsrecht beim Jugendamt nicht gleich einschränken?(wenn man den Vater angibt) z.B. Besuche unter Aufsicht. Ich weiß im Moment wirklich nicht,wie ich mich verhalten soll. Wenn es bei dieser Angabe des Vaters wirklich nur um Geld geht,verzichte ich liebend gerne auf dieses. Jedoch sagte man mir,daß ich mich strafbar machen würde,wenn ich den Namen des Vaters wüßte und ihn nicht angeben würde. Über eine Antwort wäre ich dankbar. Viele Grüße Tamara

Mitglied inaktiv - 12.01.2004, 18:17



Antwort auf: Muß ich den Vater angeben?

Hallo, wenn Sie ihn nicht angeben, erhalten Sie keinerlei staatliche Unterstützung finanzieller Art-wenn Sie daraauf nicht angewiesen sind, müssen Sie ihn nicht angeben. Was eigentlich "sie ritzt?"-kenne den Ausdruck nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2004



Antwort auf: Muß ich den Vater angeben?

Hallo Frau Bader, ich gehe davon aus,daß Sie mit finanzieller Unterstützung den Unterhaltsvorschuß meinen.Auf diesen kann ich wirklich verzichten. Kinder,sowie Eriehungsgeld haben damit nichts zu tun.Oder liege ich damit falsch? Ritzen ist auch eine Bezeichnung für Selbstverstümmlung. (z.B. Arme aufritzen) Gruß Tamara

Mitglied inaktiv - 13.01.2004, 13:36