Muss ich den Kindsvater darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich den Kindsvater darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft?

Guten Tag, Meine Names ist Vanessa und ich bin in der 11 Woche Schwanger. Habe mich zum Anfang der Schwangerschaft vom Kindsvater getrennt, da er erst wollte dass ich das Kind abtreibe und dann wollte er doch auf einmal mit mir zusammen ziehen. Verlangte allerdings das wenn wir zum Mitte des Monats kein Geld mir gehabt hätten das wir dann zur Tafel gehen sollten (was ich nicht einsehen da andere Menschen es viel nötig habe als wir). Außerdem schmeißte er mir so Sätze am Kopf wie " Ich habe da noch zwei andere Mädels die sofort mit mir ins Bett springen würde" oder "Lass mich doch mal schauen ob du feucht bist" (hatte keine Lust auf Sex und er wollte einen Nein nicht Akzeptieren und verstehen das es immer noch Mein Körper ist und nicht seiner). Außerdem bombardiert er mich immer noch mit Nachrichten zu das er mich immer noch liebt. Jetzt meine Frage: Muss ich ihn darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft und ihn zu einem Frauenarzt Termin mit nehmen? Ich kann das sellich einfach nicht mehr mit ihm zu schreiben, dafür ist zuviel in der Beziehung passiert

von Nienessi am 13.10.2018, 06:37



Antwort auf: Muss ich den Kindsvater darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft?

Hallo, nein. Es ist Ihr Körper und geht ihn nichts an. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.10.2018



Antwort auf: Muss ich den Kindsvater darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft?

hi, nee, nix musst du. Du musst nicht mal mit ihm reden bis nach der Geburt. floe

von la-floe am 13.10.2018, 08:25



Antwort auf: Muss ich den Kindsvater darüber informieren wie die Schwangerschaft verläuft?

Nein, musst Du nicht. Ich habe meinen Ex damals mit Ansage blockiert, nach der Geburt bin ich dann zum Jugendamt und habe die Vaterschaftsanerkennung, Beistandschaft und Unterhaltsvorschuss in die Wege geleitet. Zusätzlich um einen gemeinsamen Termin dort gebeten um den Umgang zu regeln. Den ganzen Rest inklusive gerichtlicher Vaterschaftsanerkennung etc. hat das Amt dann in die Hand genommen und ich konnte mein Baby genießen. Lass Dich nicht unter Druck setzen, Du musst NICHTS ! Und bevor er die Vaterschaft nicht anerkannt hat und das Kind auf der Welt, hast Du rechtlich absolut nichts mit ihm zu tun, er keinerlei Rechte.

von Sternenschnuppe am 13.10.2018, 13:49



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