Muss ich dem Betriebsarzt den Mutterpass aushändigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich dem Betriebsarzt den Mutterpass aushändigen?

Guten Tag Frau Bader, ich bin aktuell in der 13. ssw Aufgrund einer vorausgegangener Extremfrühgeburt (26+1 im Jahr 2018) 2 Frühchen (36+) und 8 Fehl- und Totgeburten, PCO, einer Gebärmutterhalsverkürzung, Blutungen seit der 7. ssw und einer Symphysenlockerung bin ich seit letzter Woche im BV. Mein Chef möchte jetzt gern den Betriebsarzt hinzuziehen, wobei dieser kein Gynäkologe ist. Eigentlich ist dieser ja nur für die „Einhaltung des Mutterschutzes am Arbeitsplatz“ zuständig, also dafür dass am Arbeitsplatz alles so ist, dass mich und das Kind nichts gefährdet. Nun habe ich ja das individuelle BV, was genau muss ich dem Betriebsarzt da alles offen legen? Auch meinen Mutterpass? Er kann ja weder einen Ultraschall machen noch sonstiges? Er unterliegt ja der Schweigepflicht, erfährt mein AG trotzdem den Grund für das BV (also detailliert, hat mein Chef da Anspruch drauf?) Das Verhältnis zum AG ist angespannt, da er weiß, dass mir ein Angebot „der Konkurrenz“ vorliegt... ich werde nach der EZ wechseln.. Vielen Dank im Voraus, Laura (Keksraupe)

von Keksraupe am 11.11.2019, 16:09



Antwort auf: Muss ich dem Betriebsarzt den Mutterpass aushändigen?

Hallo, der AG kann grds das BV anzweifeln und hat gegenüber dem Arzt einen Auskunftsanspruch zu der Frage, was die Schwangere darf oder nicht. Wenn das nicht schlüssig ist (in Ihrem Fall muss der Zusammenhang zwischen Arbeit und Frühgeburt erklärt werden) und der AG berechtigte Zweifel anmeldet, dreht es sich um und Sie müssen beweisen, dass ein BV zu Recht bestand (durch Vorlage eines Attestes eines anderen Arztes). Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2019



Antwort auf: Muss ich dem Betriebsarzt den Mutterpass aushändigen?

Der Arbeitgeber hat durchaus das Recht, das Beschäftigungsverbot durch einen weiteren Arzt überprüfen zu lassen, dabei hast du freie Arztwahl. Der Betriebsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht, wie jeder andere Arzt auch. Wenn du einverstanden bist, dass der Betriebsarzt das Beschäftigungsverbot überprüft, dann wäre es in deinem eigenen Interesse, selbstverständlich die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Wenn du nicht einverstanden bist, musst du dem AG vorschlagen, dass ein Gynäkologe das BV überprüft; dafür muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen.

Mitglied inaktiv - 11.11.2019, 16:14