Meine Tochter, 16 Jahre alt, wollte ihr Pocket-PC reparieren lassen, weil die Andockstelle fürs Netzgerät kaputt war. Sie brachte das Teil in ein Geschäft um zu fragen, was es denn kosten würde. Der Verkäufer meinte, man müsse ein Kostenvoranschlag machen lassen. Der würde ca. 30 Euro Kosten. Aber wenn man das Gerät reparieren liese, dann würde der Kostenvoranschlag nichts kosten. Daraufhin fragte meine Tochter, wie hoch denn die Reparaturkosten wären. Der Verkäufer meinte, es könnte so ca. 60 - 70 Euro kosten. Meine Tochter dachte sich, wenn ich schon für den Kostenvoranschlag 30 Euro bezahlen muss, dann zahle ich lieber noch 40 Euro drauf und lasse es auch reparieren. Er meinte es würde so ca. 4 Wochen dauern. Nach 6 Wochen hatten sie sich immer noch nicht gemeldet. Meine Tochter hat nachgefragt und es hieß, es ist in Bearbeitung. Nach fast 2 Monaten, nach Abgabe kommt jetzt ein Anruf vom Verkäufer. Der Kostenvoranschlag wäre jetzt da und die Reparatur würde 329 Euro kosten!! Ob er das Gerät in Reparatur geben soll. Ich sagte, nein auf keinen Fall. Für dieses Geld kann man sich ja ein neues kaufen. Meine Frage, muss meine Tochter jetzt in diesem Fall, die 30 Euro für den Kostenvoranschlag noch bezahlen? Wenn er gleich so einen hohen Betrag genannt hätte, hätte sie auch nicht für einen Kostenvoranschlag eingewilligt. Wie ist hier die Rechtslage? Danke für Ihre Bemühungen. lg
Mitglied inaktiv - 20.04.2009, 08:36