Muss ich beim Elterngeldantrag meine Nebengewerbe mit angeben ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss ich beim Elterngeldantrag meine Nebengewerbe mit angeben ?

Hallo, eine sehr entscheidene Frage beschäftigt mich, bei meiner Kinderplanung...Finanzen etc. Ich bin ab August Vollzeit angestellt und betreibe dann ein Nebengewerbe (welches derzeit noch mein Hauptgewerbe ist ) , welches aber leider keine Gewinne abwirft, ich dieses aber nicht aufgeben möchte ! Durch meine neue Festanstellung (Beginn August)habe ich ein sehr gutes Einkommen. Daher würde mich, wenn ich in den nächsten Monaten schwanger werde (Okt. Nov. Dez.) ? mein Kind im Sommer 2017 zur Welt kommt und ich beim Eltergeldantrag beide Einkünfte angebe, ja nur für Festanstellung und Nebengewerbe das vollständige Jahr 2016 zur Berechnung herangezogen werden richtig? Oder kann ich nur meine Einkünfte aus meiner Festanstellung angeben, womit ich ja damit auch auf gute 12 Monate käme (Einkünfte aus den letzten 12 Monaten einen Monat bevor mein Kind zur Welt kommt) eine sehr wichtige Frage ...wie ich finde. Vielen Dank.

von Karlo77 am 20.07.2016, 11:22



Antwort auf: Muss ich beim Elterngeldantrag meine Nebengewerbe mit angeben ?

Hallo, es würde der letzte abgeschlossene Wirtschaftszeitraum gelten, also das Jahr 2016. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2016



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