Liebe Frau Bäder, Nach dem ersten Elternzeitjahr zuhause, möchte ich wieder arbeiten gehen, allerdings nicht voll. Daher habe ich Teilzeit in Elternzeit beantragt. Da es meine alte Position nicht mehr gibt, hat mir mein Arbeitgeber eine neue Stelle angeboten - dort muss ich allerdings im schichtbetrieb arbeiten, d.h. manchmal um 7 Uhr anfangen oder auch manchmal bis um 23 Uhr arbeiten. Daher meine Fragen an Sie: 1. Muss ich solche Arbeitszeiten trotz Elternzeit akzeptieren oder gibt es eine Möglichkeit, sie abzulehnen? 2. Mein Arbeitgeber sagte bereits, dass meine künftigen Schichten acht Stunden lang sein werden. Liegt auch dies vollkommen in seinen Händen oder kann ich durch die Elternzeit irgendwelche Ansprüche auf kürzere Schichten geltend machen? Ich danke für Ihre Antwort, Beste Grüße!
von Flotus am 03.11.2016, 22:51