Hallo,
ich bin in der 34 SSW und arbeitslos. Das AA weiß noch nichts von meiner SS.
Ich bekomme sehr wenig Arbeitslosengeld (12€/Tag).
Wenn ich Mutterschaftsgeld bei meiner KK beantrage wäre dies dann ja in der gleichen Höhe bzw. 13€.
Bei der Berechnung des Erziehungsgeldes wird bei der Regelleistung 10€/täglich und bei der Budgetlösung 13 €/täglich auf das Mutterschaftsgeld angerechnet. Somit würde dann fast das ganze Mutterschaftsgeld was ich bekomme angerechnet und ich bekäme dann die ersten 2 Monate fast kein Erziehungsgeld (insg. nur 40€).
Wenn ich weiterhin Arbeitslosengeld beziehen könnte, würde das nicht angerechnet. Deswegen meine Frage.
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen oder kann ich weiterhin Arbeitslosengeld beziehen?
Vielen Dank.
Kirsten
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 11:54
Antwort auf:
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Hallo,
Sie bekommen in dieser Zeit Leistungen von der KK in Höhe des ArbGeldes.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2004
Antwort auf:
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
meine Frage ist noch nicht beantwortet. :( Es ist sehr wichtig.
MUSS ich für den Zeitraum des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld beantragen oder kann ich weiterhin Arbeitslosengeld beziehen?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Kirsten
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 13:58
Antwort auf:
Muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?
Hallo,
sobald Du im Mutterschutz bist bezahlt das Arbeitsamt kein arbeitslosengeld mehr, denn dann stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Deswegen werden dann die Leistungen von der Krankenkasse übernommen.
Steffi
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 14:38