Vor der Geburt meines ersten Kindes war ich angestellt. Nun bin ich in Elternzeit meines dritten Kindes und arbeite selbständig. Ich habe noch eineinhalb Jahre Anspruch auf Elternzeit, bis mein erstes Kind neun Jahre alt ist. Bevor ich die Selbständigkeit aufgenommen habe, hab ich bei der Krankenkasse angefragt, wieviel ich denn arbeiten dürfte, um weiterhin beitragsfrei zu bleiben. Es wurde mir gesagt, daß die Selbständigkeit in Stundenzahl und Einkommen dem des Angestelltenverhältnisses nicht überwiegen darf. Nun ist es so gekommen, daß ich 2014 deutlich mehr verdient habe, Stundenanzahl war aber niedriger (immer unter 20). 2015 werde ich vermutlich wieder weniger verdienen und absichtlich weniger arbeiten, da ich gern beitragsfrei versichert bleiben möchte. Geht das denn noch, wenn ich ein Jahr drüber war? Was wäre die beste Lösung? Vielen Dank im voraus
von Vilauda am 25.05.2015, 22:30