ich habe 2008 Zwillinge bekommen, 2009 habe ich Elterngeld bezogen und mein mann Alg2. seit 2013 gibt es ein neues Gesetz B 10 EG 8/12 R zum Elterngeld für Mehrlinge.Wir haben für Zwilling 2 einen Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle gestellt, wurde auch bewilligt.Leider kann uns die Elterngeldstelle das geld nicht auszahlen, weil laut Wortlaut bescheid: erst mit Abstimmung mit dem Jobcenter, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird kann das Geld ausgezahlt werden. Mein mann und ich beziehen seit Sept./2010 keinerlei Leistung vom Jobcenter mehr. Gilt nicht bei Einmalzahlungen nicht das Zuflussprinzip? Danke für Ihre Antwort.
von zwilling 2008 am 01.02.2014, 19:47