muss ich 2009 gezahltes alg2 zurückzahlen nach gesetzesänderung B 10 EG 8/12 R

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: muss ich 2009 gezahltes alg2 zurückzahlen nach gesetzesänderung B 10 EG 8/12 R

ich habe 2008 Zwillinge bekommen, 2009 habe ich Elterngeld bezogen und mein mann Alg2. seit 2013 gibt es ein neues Gesetz B 10 EG 8/12 R zum Elterngeld für Mehrlinge.Wir haben für Zwilling 2 einen Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle gestellt, wurde auch bewilligt.Leider kann uns die Elterngeldstelle das geld nicht auszahlen, weil laut Wortlaut bescheid: erst mit Abstimmung mit dem Jobcenter, ob ein Erstattungsanspruch geltend gemacht wird kann das Geld ausgezahlt werden. Mein mann und ich beziehen seit Sept./2010 keinerlei Leistung vom Jobcenter mehr. Gilt nicht bei Einmalzahlungen nicht das Zuflussprinzip? Danke für Ihre Antwort.

von zwilling 2008 am 01.02.2014, 19:47



Antwort auf: muss ich 2009 gezahltes alg2 zurückzahlen nach gesetzesänderung B 10 EG 8/12 R

Hallo, es hätte Ihnen ja damals zugestanden. Meinem gefühl nach darf es verrechnetw erden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



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