Frage:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Hallo Frau Bader,
gibt es eine gesetzliche Verpflichtung (§ ?) meinem Arbeitgeber eine Geburtsurkunde meines Kindes vorzulegen?
Ich habe bereits zwei Kinder und musste meinem Arbeitgeber nie eine Geburtsurkunde übersenden, um die Elternzeit bescheinigt zu bekommen oder die anderen notwendigen Unterlagen zu erhalten. Bei der dritten Elternzeit wird plötzlich ein Nachweis für die Geburt verlangt. Ich hatte, wie bei den anderen Kindern, ein Foto per Handy übermittelt und sogar eine Kopie der Gratulation des Bürgermeisters übersandt.
Das Arbeitsverhältnis ist seit Beginn der Schwangerschaft sehr schwierig und eigentlich unzumutbar. Ich möchte es nach der Elternzeit nicht mehr fortsetzen und daher ungern Unterlagen übermitteln, für die keine absolute Verpflichtung besteht. Mein Arbeitgeber besteht auch darauf, dass ich meine Lohnbescheinigungen aufgrund der gesetzlich festgelegten Holschuld abhole und sie mir nicht mehr zugeschickt werden.
Mein Arbeitgeber hat mich nur aufgefordert einen geeigneten Nachweis für die Geburt zu erbringen, aber keine gesetzliche Grundlage zitiert, wie er das sonst immer praktiziert. Daher vermute ich, dass dies nicht explizit vorgeschrieben ist. Im Internet habe ich bisher dazu nichts gefunden. Ich kann nachvollziehen, dass es vielleicht üblich ist, aber besteht eine gesetzliche Verpflichtung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
von
Knuddel26
am 06.12.2018, 22:07
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Hallo,
zumindest in Kopie als Nachweis.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2018
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
ein origianl sicherlich nicht. kopie reicht aus. aber die musst du schon einreichen damit die elternzeit korrekt verfügt werden kann.
von
mellomania
am 06.12.2018, 22:24
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Gibt es tatsächlich im Gesetz dazu eine entsprechende Vorschrift, dass ich die Kopie definitiv vorgelegt werden muss?
Die Krankenkasse, das Finanzamt und auch die Elterngeldstelle haben meinen Arbeitgeber angeschrieben. Somit ist ja gewährleistet, dass das Kind auch geboren ist und der Arbeitgeber muss dem ersten Antrag auf Elternzeit nicht zustimmen. Die Elternzeit steht mir grundsätzlich wie beantragt zu. Die Zeit wurde ab Geburt für 13 Monate beantragt. Genau wie bei meinem zweiten Kind es auch beantragt worden ist.
Mein Arbeitgeber hat mich und meine Kinder persönlich während meiner erneuten Schwangerschaft persönlich sehr stark beleidigt und mich psychisch sehr stark belastet. Daher fällt es mir sehr schwer solch ein Dokument in Kopie an ihn zu übersenden und möchte das wirklich nur machen müssen, wenn eine absolute Rechtspflicht besteht. Zumal für die anderen beiden Kindern bis heute keine Geburtsurkunden in Kopie bei meinem Arbeitgeber vorliegen.
Ich hoffe, Sie können verstehen und mir vielleicht die gesetzliche Grundlage - Paragrafen - nennen. Im Normalfall würde ich da sonst gar nicht zögern.
Hoffnungsvolle Grüße
Knuddel
von
Knuddel26
am 07.12.2018, 18:29
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
verlangt der AG eine kopie der Geburtsurkunde? dann solltest du sie einreichen. ich verstehe dich leider gar nicht warum du so ein hickhack machst, es ist doch nur eine kopie, die dich nicht mal was kostet. grad wenns komisch läuft da würde ICH alles korrekt einreichen und gut is...
von
mellomania
am 07.12.2018, 21:58
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Wo ist denn nun wirklich das Problem? Was erfährt der AG was er nicht auch ohne die Geburtsurkunde wüsste was dich so stört? Etwa den vollen Namen, wer der Vater ist?
Fakt ist, Du verlangst Mutterschaftsgeld und EZ, der AG im Gegenzug dann eben die Kopie der Geburtsurkunde. Darauf dürfte er auch ein Recht haben. Denn Du musst den Nachweis erbringen. Ein Foto ist genauso wenig ein Nachweis wie eine Gratulation eines Bürgermeisters - die ich sowieso witzlos erachte. Hast du eigentlich die Erlaubnis des Bürgermeisters den Brief an Dritte weiter zu reichen? Mag auf den ersten Blick kleinlich wirken, aber wenn du derartig auf Recht und Gesetz pochst wäre es wohl das mindeste sich selbst dran zu halten. Stichwort Briefgeheimnis und Datenschutz.
Auch das mit den Lohnzetteln ist normal und durchaus zumutbar für den begrenzten Zeitraum. Nicht normal ist das der AG sich bisher mit weniger zufrieden gegeben hat. Ich habe damals bei der Geburt unseres Kindes direkt eine Kopie für den AG dabei gehabt, genau wie für KK, EG und KG. Scheinbar also normales Vorgehen das AG diese bekommen wenn sogar schon das Standesamt hier das mit berücksichtigt.
Übrigens, dank der Geburtsurkunde kann der AG entsprechende Meldung an die Pflegekasse und das Finanzamt machen. Die KK meldet zwar auch, kann aber nicht auf die Lohnsteuerunterlagen usw zugreifen. Das können oft nur die Steuerbüros der AG oder man läuft selbst zu den Ämtern und gibt es dort an. Beantragen muss es aber meines Wissens nach die beitragsabführende Stelle, also der AG. Klar das die das auch nachweisen müssen und nicht einfach Fotos oder Briefe an die Pflegeversicherung schicken können. Manche AG geben auch Zuschüsse für Kinder oder ab einer bestimmten Menge.
Passt dir das alles nicht, dann kündige halt jetzt schon, verzichte auf das Mutterschaftsgeld und auch auf die EZ. Dann musst du dem AG auch nichts nachweisen, wirst es aber beim nächsten wohl machen müssen. oder beim höheren Beitrag zur Pflegeversicherung bleiben oder evtl falschen Eintragungen auf der Steuerkarte.
von
Felica
am 08.12.2018, 09:43
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Das Standesamt hat keine Urkunde ausgestellt für den Arbeitgeber. Das war bei allen 3 Urkunden der Fall. Eine für den Eigengebrauch musste zusätzlich beantragt werden.
Für einen Kindergartenzuschlag sind die Gebührenbescheide und ggf. Rechnungen der Essensträger notwendig. Steuerlich und Versicherungstechnisch ist alles geklärt. Mutterschaftsgeld habe ich auch erhalten für den betreffenden Zeitraum nach der Geburt.
Da ich bisher im Internet nicht die gesetzliche Grundlage für die Übersendung einer Geburtsurkunde in Kopie gefunden haben, habe ich mir hier Hilfe erhofft :). Lediglich darum geht es mir.
Trotzdem vielen Dank für eure Antworten :)
von
Knuddel26
am 08.12.2018, 16:52
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Dann schau mal hier:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/beitragszuschlag-fuer-kinderlose-in-der-pflegeversicherung_78_437232.html
Damit dürfte dann deine Frage wohl beantwortet sein das der AG diese wirklich benötigt.
von
Felica
am 08.12.2018, 18:57
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Danke :). Aber ich zahle schon seit der Geburt des ersten Kindes keinen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Daher fällt der Grund auch weg. Hatte ich schon auf dem Schirm. Auf der Lohnsteuerkarte sind auch alle Kinderfreibeträge eingetragen. Der Grund fällt auch weg. Im BEEG hab ich auch dazu nichts gefunden. Ich danke für eure Hilfsbereitschaft
von
Knuddel26
am 08.12.2018, 20:48
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
aber wo ist dann bitte dein problem eine KOPIE die 20 cent kostet wenn überhaupt an den AG zu schicken? die muss ja nicht mal beglaubigt sein. also bitte
von
mellomania
am 09.12.2018, 22:07
Antwort auf:
Muss eine Geburtsurkunde des Kindes dem Arbeitgeber übersandt werden?
Ich wollte eigentlich hauptsächlich wissen, wo diese Verpflichtung im Gesetz geregelt ist . Wenn mir das keiner sagen kann, ist das vollkommen in Ordnung
von
Knuddel26
am 10.12.2018, 00:06