Muss der erfolgbedingte Bonus auch während Mutterschutzfrist gezahlt werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der erfolgbedingte Bonus auch während Mutterschutzfrist gezahlt werden?

Guten Tag! Laut Arbeitsvertrag steht mir pro Kalenderjahr eine erfolgabhängige, variable Vergütung in Höhe von bis zu 2 Bruttogehältern zu. Dies Ziele sind vom Arbeitgeber bis zum Ende des ersten Quartals (31.03.) schriftlich vorzugeben. Ich werde Mitte Mai in Mutterschutz gehen (bis Mitte August) und im Anschluss in Elternzeit. Bei einer Zielvereinbarung bis 31.03. habe ich innerhalb 6 Wochen natürlich keine Chance etwas zu erreichen. Verfällt mein Bonus damit komplett? Oder muss dieser anteilig bezahlt werden? Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung und/oder Meinung!

von Blueberrypie am 24.01.2020, 16:24



Antwort auf: Muss der erfolgbedingte Bonus auch während Mutterschutzfrist gezahlt werden?

Hallo, wenn im Arbeitsvertrag steht, dass die Boni für Arbeitsleistung zu zahlen sind, bekommen Sie sie in der Elternzeit nicht Sie erfüllen diese ja nicht. Oder sind es allgemeine Unternehmerziele? Dann könnte es, je nach Formulierung im Vertrag, anders aussehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



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