Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Hallo Frau Bader Ich brauche ihre Hilfe. Folgendes Mein Sohn 14 Monate sollte im Januar in die Kita doch die Eingewöhnung musste leider auf März verschoben werden. Der Kitagutschein läuft aber ab dem 1.1.2018 und der Vertrag auch. Hätte man den Vertrag und den Gutschein dann auf März umändern müssen? Denn normaler Weise so denke ich das bekommt die Kita Leistung bezahlt die ja garnicht statt findet. Oder sehe ich das falsch? Lg

von Ethanol am 05.02.2018, 17:38



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Hallo, wieso musste denn das verschoben werden? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2018



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Wer hat es verschoben und warum ?

von Sternenschnuppe am 05.02.2018, 18:15



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Hallo Frau Bader Es musste verschoben werden aus persönlichen Gründen. Es hätte nicht funktioniert und auf Anraten des Kinderarzt.

von Ethanol am 06.02.2018, 13:20



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Die Kita hätte die Leistungen ja aber erbracht, der Vertrag ist geschlossen. Da muss natürlich gezahlt werden von Euch. Den Platz belegt ihr ja und nutzt ihn aus persönlichen Gründen nicht. Was mit dem Gutschein ist müsst und da mal fragen. Sowas gibt es nicht überall.

von Sternenschnuppe am 06.02.2018, 14:45



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Na klar muss für Leistung bezahlt werden aber das hatte ich auch nicht erwähnt... Es geht nicht um den Elternbeitrag vom Kitagutschein. Es geht schlicht und ergreifend darum das wir es nicht einsehen obwohl ja die Kita darüber Bescheid weiß die Pauschale für Frühstück etc. zu bezahlen wenn ein Kind daran nicht teilnimmt. Vertrag hin oder her. In der Eingewöhnung würde er eh daran nicht Teil nehmen und das kann nicht richtig sein.

von Ethanol am 06.02.2018, 15:01



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Wegen 2x 23 EUR (oder wieviel ist das bei euch?) machst du jetzt so einen Wind? Dann hättest du doch einfach rechtzeitig eine Änderung des Gutscheines und des Vertrages angefordert. Es ist natürlich gleich ein toller Start in eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man die Kita quasi beschuldigt, zu Unrecht nun Geld von der Stadt zu kassieren, zumal ihr selbst offenbar nicht zahlen müsst. Sie haben ihre Personalplanung gemacht und nun soll einfach zwei Monate Leerlauf sein, aus welchen Gründen auch immer.

von Tini_79 am 06.02.2018, 15:33



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Die Pauschale steht vermutlich im Vertrag, ist im Budget eh geplant. Das Essen wäre vorhanden, wenn Euer Kind hingehen würde. Sorry, aber wir zahlen auch die Pauschale , egal ob Ferien oder nicht.

von Sternenschnuppe am 06.02.2018, 17:16



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Immer leicht gesagt wenn man nicht betroffen ist. Man verlässt sich auf die Aussagen der Kita wenn man eine Änderung vornimmt. Das ist nicht mein 1 Kind sodas ich nicht weiß wie zulaufen hat. Ich kenne es aus der Kita meines großen anders. Punkt

von Ethanol am 06.02.2018, 17:51



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Dann sag doch mal bitte ehrlich, worum es dir jetzt geht! Um die Essenspauschale? > lachhaft Um den Elternbeitrag für zwei Monate (falls die Betreuung etwas kostet)? > dann würde ich schon verstehen, dass es finanziell sehr ärgerlich ist zu zahlen, obwohl das Kind nicht geht. Ist halt die Frage, wann das klar wurde und warum du dich nicht um die Änderung des Gutscheines bemüht hast. Wer soll "man" sein in deinem Post - die Kita?

von Tini_79 am 06.02.2018, 19:57



Antwort auf: Muss der Kitavertrag und der Gutschein geändert werden?

Eigentlich ist das doch recht simpel. Ihr habt mit dem KiGa einen Vertrag abgeschlossen. Auf dessen Grundlage der KiGa dann mit jemanden anderen - eben im guten vertrauen darauf das ihr euren Vertragsteil auch einhaltet. Das können zB Pläne mit dem Essenslieferanten sein, ebenso aber auch Arbeitsverträge mit Personal. In der regel werden solche Verträge nämlich nur langfristig geschlossen, nicht monatsweise. Der KiGa hält sich an den Vertrag, heißt er bietet eurem Kind einen Betreuungsplatz, ebenso wie eben das versprochene Essen. warum auch immer nutzt ihr den nicht - nur das kann ja nicht bedeuten das nun der KiGa es euch gleichtun sollte und ebenfalls meint den Vertrag mit Lieferanten und Co nicht einhalten zu müssen. oder das der KiGa auf den Kosten die ihr eben verursacht habt, sitzen bleiben sollte. Davon ab, ich kann nur raten das ebenso zu zahlen wie eben sich auch darum zu kümmern ob euch der Platz wirklich freigehalten wird. Es gibt genügend Einrichtungen wo der Platz dann nicht zwei Monate reserviert werden kann oder die es nicht mal dürfen. Hier wäre der Platz futsch - zumal ihr ja dafür Kosten verursacht. bei der hohen Nachfrage würde die Gemeinde hier sagen, tja dann selbst schuld, dann seht zu, aber ein anderes Kind das den Platz auch benötigt geht vor. Evtl wenn die Eltern die KOMPLETTEN Kosten selbst tragen würden - also den VOLLEN Elternbeitrag - würde das noch gehen. Aber selbst das wäre nicht sicher.

Mitglied inaktiv - 06.02.2018, 20:10