Frage: Muß der Kindsvater zahlen?

Hallo Frau Bader, Mein Freund und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere kleine Tochter! Ich gehe vorerst Teilzeit in die Arbeit und habe in dieser Zeit eine Tagesmutter! Der Vater hat diesen Vertrag auch unterschreiben müssen wg. gemeinsamen Sorgerecht! Angenommen es würde nun zu einer Trennung kommen, was muß er alles zahlen?? Den Unterhalt für das Kind - das weiß ich, aber was ist mit mir und mit dem Vertrag der Tagesmutter??? Muß er da auch was zahlen?? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 19.04.2005, 10:51



Antwort auf: Muß der Kindsvater zahlen?

Hallo, für Sie nur den Teil, den Sie nicht arbeiten können, aber das hängt von der Höhe Ihres Verdienstes ab! Und (je nach Höhe) anteilig die TAgesmutter. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2005



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