Muss der Arbeitgeber meiner Verlängerung der Elternzeit zustimmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss der Arbeitgeber meiner Verlängerung der Elternzeit zustimmen?

Hallo, da ich immer unterschiedlich lese, frage ich hier. Ich habe ein im August 2 Jahre werdendes Kind. Jetzt bin ich wieder schwanger und entbinde im September. Für erstes Kind habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Da ich mittlerweile noch die Pflege meiner Oma habe, kann ich so schnell nicht arbeiten. Und möchte das dritte Jahr von Kind 1 zuerst nehmen und 2 Jahre Elternzeit des zweiten anhängen. Dann vielleicht noch das dritte Jahr des zweiten später... Kann mein Arbeitgeber das dritte Jahr des ersten Kindes ablehnen? Es ist ein großer Betrieb, für mich wurde quasi schon Ersatz eingestellt.

von Regina1986 am 29.04.2014, 11:28



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber meiner Verlängerung der Elternzeit zustimmen?

Hallo, wenn man mind. 2 Jahre genommen hat, hat man einen Anspruch auf Verlängerung. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.05.2014



Antwort auf: Muss der Arbeitgeber meiner Verlängerung der Elternzeit zustimmen?

Eigentlich nicht! (Aber die Ideen eines AG sind unendlich) Aber ich würde es so nicht tun, weil dir sonst Elternzeit für Kind 2 verwehrt werden kann. Geschickter wäre: 2 Jahre von Kind 1, 3 Jahre von Kind 2, "3. Jahr" von Kind 1. Dazu musst du vor dem 2. Geburtstag von Kind 1 die "Übertragung von Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus" beantragen. Er könnte aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Er käme damit aber nur durch, wenn ohne deine Anwesenheit der Betrieb kaputt gehen würde. Und das geht er nicht, schließlich konntest du ja schon 2 Jahre EZ machen. Und Tipp am Rande: Teile deinem AG mit, dass du die laufende Elternzeit für Kind 1 pünkltich zum Beginn des neuen Mutterschutz unterbrichst. Dann erhälst du zu dem Mutterschaftsgeld von der KK auch noch den Zuschuss vom AG (gemäß deinem alten Vertrag) Und guckt, ob ihr sinnvolll die Steuerklasse wechseln könnt (die beim MuSchu-Geld berücksichtig würde). Gruß Sabine

von SumSum076 am 29.04.2014, 22:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Verlängerung Elternzeit bei insolventen Arbeitgeber

Hallo Frau Bader, ich bin z.Z. in Elternzeit und nun ist mein Arbeitgeber für 3 Monate unter den ESUG-Schutzschirm geflüchtet um eine Insolvenz in Eigenregie durchzuführen. Ich gehe davon aus das das Unternehmen in irgendeiner Form weiter existieren wird und wollte daher gerne meine Elternzeit von 2 Jahren um ein weiteres Jahr, welches unmittelbar...


Was kann ich tun, wenn Arbeitgeber Verlängerung der Elternzeit ablehnt?

Hallo Frau Bader, ich möchte meine Elternzeit von 1 Jahr (Endend im November) auf 3 verlängern lassen. Während dieser Zeit wäre ich auf Hartz 4 angewiesen. Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber diesen Antrag der Verlängerung ablehnt? Kommt das einer Kündigung gleich oder muss ich dann kündigen? Oder kommt dann ein Aufhebungsvertrag in Frage? D...


Arbeitgeber wünscht Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader, nach meiner geplanten Elternzeit von zwei Jahren habe ich diese wegen der fehlenden Betreuung meiner beiden Kinder (6 und 2 Jahre) um weitere 6 Monate verlängert. Dies wurde mir auch vom Arbeitgeber genehmigt. Am 01.04.2017 wollte ich in Teilzeit wieder beginnen. Nun möchte mein Arbeitgeber, dass ich die Elternzeit nochmals...


Kann Arbeitgeber Bescheinigung für Verlängerung des Mutterschutz verlangen?

Guten Tag Frau Bader, Ich habe mein Kind 4 Wochen zu früh bekommen und damit ein Anrecht auf 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Die Bestätigung des Krankenhauses habe ich der Krankenkasse vorgelegt. Diese hat akzeptiert und eine Bescheinigung für den Arbeitgeber erstellt, dass sie den Mutterschutz auf 12 Wochen nach der Geburt ausweiten. Mein...


Was tun wenn Arbeitgeber EZ Verlängerung mit Kündigungsempfehlung beantwortet?

Hallo Frau Bader, angenommen mein Antrag auf Verlängerung der Elternzeit würde schriftlich Abgelehnt, die Gründe würde man mir bei bedarf gerne ausführlich in einem Gespräch mitteilen. Im Gespräch würde dann gesagt, "die Stelle sein nicht Familien freundlich", "Teilzeit sei unklug, da die Arbeit die selbe bliebe und man einen riesen Berg vor ...


Der Arbeitgeber schickt keine Bestätigung der Elternzeit verlängerung

Erst wurden 2Jahre Elternzeit beantragt. Fristgerecht wurde nach den 2Jahren nun noch ein 3tes Jahr Elternzeit beantragt-bzw dem Arbeitgeber mitgeteilt das ich noch ein 3tes Jahr nehme.. mit der Bitte um Bestätigung der Elternzeitverlängerung. Mein Arbeitgeber reagiert jedoch nicht. Wann müsste er es ablehnen, kann er ablehnen?


Verlängerung der Elternzeit durch Arbeitgeber

Hallo, ich hatte nach der Geburt meines dritten Kindes 15 Monate Elternzeit beantragt. Zum 01.10. wollte ich wegen Geldmangel (Chef wusste das) wieder starten. Mein Chef hat mich zum 01.09. gebeten die Elternzeit zu verlängern da es bei uns im Winter immer eher weniger Arbeit gibt. Nach langem hin und her habe ich dem zugestimmt. Durch die Verlä...


Verlängerung befristeter Vertrag

Ich arbeite derzeit als Sozialpagogin in Krankheitsvertretung bis Ende Mai. Da die Kollegin bereits bekannt gab das die Freistellung bis mindestens November anhält, wurde mir bereits mitgeteilt das ich mindestens bis dahin einen erneuten befristeten Vertrag bekomme. Ich wurde bereits für Projekte im Juli eingeplant, einen schriftlichen Vertrag hab...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...