Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Hallo Frau Bader, der Kindesvater hat mir nun mehrere Monate zwar den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, nicht aber den Mehrbedarf (Kiga-Gebühren). Ich würde gerne diesbezüglich einen Anwalt einschalten. Muss mein Ex-Partner die Anwaltsgebühren übernehmen - auch für das Erstgespräch? Mfg Bella

von Bella1999 am 06.09.2015, 17:53



Antwort auf: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Hallo, im Familienrecht trägt jeder seine Kosten selber (Normalfall). Aber die Idee mit dem Beratungshilfeschein ist doch gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2015



Antwort auf: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Nö. Wenn Du selbst nicht so viel hast, dann bekommst einen Beratungsschein beim Gericht. Dann zahlst Du 10€ für die Beratung. Weißt Du denn was er netto verdient ?

von Sternenschnuppe am 06.09.2015, 18:47



Antwort auf: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

Es sind inzwischen 15 € Eigenbeitrag bei der Beratungshilfe und zwar seit dem 1.1.14.

von ALF0709 am 06.09.2015, 19:16



Antwort auf: Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?

15€ ? Danke für die Info :-) Abgespeichert.

von Sternenschnuppe am 07.09.2015, 09:19