Hallo Frau Bader,
der Kindesvater hat mir nun mehrere Monate zwar den Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt, nicht aber den Mehrbedarf (Kiga-Gebühren). Ich würde gerne diesbezüglich einen Anwalt einschalten. Muss mein Ex-Partner die Anwaltsgebühren übernehmen - auch für das Erstgespräch?
Mfg
Bella
von
Bella1999
am 06.09.2015, 17:53
Antwort auf:
Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?
Hallo,
im Familienrecht trägt jeder seine Kosten selber (Normalfall).
Aber die Idee mit dem Beratungshilfeschein ist doch gut.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2015
Antwort auf:
Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?
Nö.
Wenn Du selbst nicht so viel hast, dann bekommst einen Beratungsschein beim Gericht.
Dann zahlst Du 10€ für die Beratung.
Weißt Du denn was er netto verdient ?
von
Sternenschnuppe
am 06.09.2015, 18:47
Antwort auf:
Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?
Es sind inzwischen 15 € Eigenbeitrag bei der Beratungshilfe und zwar seit dem 1.1.14.
von
ALF0709
am 06.09.2015, 19:16
Antwort auf:
Muss Kindesvater Anwaltsgebühren zahlen?
15€ ? Danke für die Info :-)
Abgespeichert.
von
Sternenschnuppe
am 07.09.2015, 09:19