Muss Ich dem Zustimmen ? Gerne auch an alle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muss Ich dem Zustimmen ? Gerne auch an alle

Hallo Frau Bader, ich lebe getrennt von dem Kindsvater, dieser hat mich vor ca. 2 Wochen gefragt, ob er seine Kinder (6 & 2 1/2 Jahre) vom 17.8-25.08 haben könnte, Ich stimmte zu. Vor ein paar Tagen, erfuhr Ich durch einen Bekannten, dass mein Ex ab dem 20.08 (früh Morgens) knapp 70 km weiter weg ist und erst wieder 1 Woche später zurück kommt. Ich habe Ihn dann darauf angesprochen, worauf er zuerst meinte, Ich soll mir doch keinen Kopf darüber machen, später aber dann sagte, dass die Kinder dann bei seinen Eltern seien. Damit bin Ich aber nicht wirklich einverstanden. Mein älterer Sohn, erzählte bei seiner Heilpädagogin, dass sein Bruder und er dort soviel TV schauen dürften Wie sie wollen und nebenher Süßigkeiten essen, Er bringt auch immer eine Packung Chips oder isotonische Getränke mit nach Hause wenn Er von seinen Großeltern kommt, Kochen würden sie nur manchmal, falls Sie nicht kochen, dürften Sie sich etwas aus dem Kühlschrank aussuchen. Zudem Rauchen in der Wohnung ca. 6 Personen wobei dass Fenster gekippt ist, aber der Rauch trotz allem in der Wohnung ist, der Kindsvater meinte dies würden Sie nicht tun, mein Sohn sagt allerdings Sie rauchen in einem Zimmer, bei der Beratungsstelle zu der mein Ex und Ich Ende Januar gegangen sind, meinte der Kindsvater auch noch, dass Sie im Schlafzimmers rauchen würden. Die Kinder kommen beide immer verändert nach Hause, der Kleine weint meistens, der Große ,,bockt,, weil alles blöd ist und ihm so gut wie nichts wirklich passt, dass ganze legt sich nach einer Zeit wieder. Meine Frage ist nun, kann ich ,,verbieten,, dass die Kinder dort schlafen, oder nichrt ? Der Kindsvater und Ich teilen uns das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Vielen dank im voraus. Lg

von JungeMamix3 am 13.08.2017, 07:50



Antwort auf: Muss Ich dem Zustimmen ? Gerne auch an alle

Hallo, können Sie, wenn Sie nachweisen können, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



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