Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Danke für die Antwort

Mitglied inaktiv - 19.11.2003, 17:14



Antwort auf: Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Hallo, das kann man pauschal nicht sagen. Es kommt darauf an, warum man die VLs bekommt (vertrag, Tarifvertrag etc.). Versuchen Sie doch mal herauszufinden, was in der Firma in dieser Situation üblich ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2003



Antwort auf: Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Hi Soviel ich weiss nicht. Bei mir endete die Zahlung exakt mit dem Mutterschutz. DAnach kann man entweder selbst die Beiträge einzahlen oder die VL stilllegen lassen. LG Mecia

Mitglied inaktiv - 19.11.2003, 20:18



Antwort auf: Muß Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen im MuSchu zahlen, wenn er sie vorher gezahlt hat?

Hallo, da die Firma sehr klein ist und ich als einzige Frau beschäftigt war (Bauunternehmen) und dazu noch als erste die ganzen Sachen mit MuSchu + Elternzeit "mache", hat mein Chef auch keine Erfahrung damit. Steht zwar im Arbeitsvertrag, daß die VL gewährt werden, aber es wird wohl so sein wie bei Mecia, da ab Beginn des MuSchu auch bei mir Zahlungen eingestellt wurden.

Mitglied inaktiv - 20.11.2003, 13:21



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