Hallo, ich bin noch bis zum Juli 2007 in Elternzeit Jetzt habe ich bei meinem Arbeitgeber (arbeite dort z.Z. auf 400 Euro Basis) angefragt wie meine Arbeitszeiten nach der Elternzeit aussehen, da ich meine Tochter jetzt im Kindergarten anmelden muß. Daraufhin wurde mir mündlich mitgeteilt, daß man mich nicht mehr benötigt und zwar ab sofort. Leider habe ich mir die Elternzeit nicht schriftlich bestätigen lassen, sondern nur mündlich vereinbahrt da sich nach jetzt 10jähriger Betriebsangehörigkeit auch eine gewisse Vertrauensbasis aufgebaut hatte. Greift ohne schriftlichen Antrag auf Elternzeit trotzdem der Kündigungsschutz? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße MBaeckle
Mitglied inaktiv - 16.01.2007, 14:04