Guten Tag Frau Bader, wenn mein zweites Kind auf die Welt kommt befinde mich noch immer in der Elternzeit von meinem Sohn. Habe gehört, daß mein Arbeitgeber verpflichtet ist mir 6 Wochen vor der zweiten Entbindung bis 8 Wochen danach mein Gehalt zu zahlen. Ist das richtig? Oder was übernimmt die Krankenkasse, oder habe ich überhaupt Anspruch auf eine Zahlung? Gruß, Regine
Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 10:33