Hallo Frau Bader, mein Sohnemann bekommt in unserer Städtischen Musikschule Instrumentalunterricht in 2er Gruppe für 45 min/ Woche. Nun war das 2. Kind in der letzten Woche nicht da. Dies wurde uns zwar kurz mitgeteilt aber nicht dass es finanziell irgendwelche Konsequenzen hätte. Nun bekam ich den Gebührenbescheid in welchem mir genau diese Stunde als Eintelunterricht 45 Minuten abgerechnet wurde. Das ist das doppelte der Gebühr welche wir eigentlich für den 2er Unterricht bezahlen. In der Gebührenordnung steht dazu folgendes: Die Gebühr entspricht der Erteilung von 1 Unterrichtseinheit wöchentlich. Die Musikschule bietet Unterrichtseinheiten je nach Unterrichtsform von 30 - 120 Min. an. Die Unterrichtsgebühren können sich wegen Verkleinerung oder Vergrößerung der Gruppen während des Schuljahres erhöhen, bzw. ermäßigen. Bei der Festsetzung der Unterrichtsgebühr wird das im Kalenderjahr zu erwartende Unterrichtsangebot zu Grunde gelegt. Zahlungstermine: jeweils zum 15. des Monats. Bei Unterrichtsausfall, den die Musikschule zu vertreten hat, erfolgt eine Verrechnung des Guthabens mit den Forderungen in den Folgemonaten. Soweit dies nicht möglich ist, erfolgt eine zeitnahe Erstattung. Sind sie damit berechtigt die erhöhte Gebühr zu erheben? Hätte die Lehrerin mich nicht darauf hinweisen müssen? Dann hätte ich nämlich zumindest auf 30 Minuten verkürzt. Das 2. Kind ist oft nicht da (bisher wurde aber nie extra berechnet), und wir haben mit 2er Unterricht kalkuliert. Für uns macht es schon einen Unterschied ob wir monatlich 60 oder 100 euro zahlen.
von Julisa am 05.05.2017, 09:18