Frage: Muschu

doch noch was. bei einer frühgeburt bekommt man die tage hintendran gehängt. wie sieht es aus wenn mein kind zb. 5 tage zu spät kommt habe ich dann nur noch 7 wochen und 1 tag MuSchu nach der geburt? danke für die antwort

Mitglied inaktiv - 02.04.2003, 17:58



Antwort auf: Muschu

Hallo, Ab 30.06.2002 genießen Mütter mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Der Bundestag schloss mit der Änderung des Mutterschutzrechts, die ab sofort in Kraft tritt, eine Gesetzeslücke und erfüllte damit die europäische Mutterschutz-Richtlinie. Nach dem alten Recht war die 14-Wochen-Frist nicht in jedem Fall gewährleistet. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Nach altem Recht verfielen bei Entbindungen vor dem berechneten Termin die nicht beanspruchten Tage der Schutzfrist. Nach dem neuen Recht verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun die Mutterschutzfrist nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt. Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2003



Antwort auf: Muschu

Hallo Du bekommst wie jede andere auch 8 Wochen Mutterschutz ab dem Tag der Geburt. LG Mecia

Mitglied inaktiv - 02.04.2003, 20:34



Antwort auf: Muschu

hallo. aber wie sie das mit dem geld aus normal bekomme ich doch nur 6 wochen vor und 8 wochen nach. was ist wenn die kleine 6 tage später kommt dann ist ja die frist vor der geburt 7 wochen. wird das trotzdem bezahlt?????????????????????

Mitglied inaktiv - 03.04.2003, 15:28



Antwort auf: Muschu

hallo noch mal ich bin gerade irritiert. wieviel MuSch geld bekommt man? das Nettogehalt was man die ganze zeit hatte oder was? HHHHHHHHIIIIIIILLLLLLLLLLFFFFFFFFFEEEEEE

Mitglied inaktiv - 03.04.2003, 15:36



Antwort auf: Muschu

1.) Ja dan bekommst Du eben etwas länger MuSchuGeld, Du kannst für den hinausgeschobenen ET ja nun wirklich nix :-) 2.) Ja i. d. R. das Netto der letzten 3 Monate vor der Geburt, auch für die Tage der evtl. verlängerten MuSchu-Frist. Désirée

Mitglied inaktiv - 03.04.2003, 22:35



Antwort auf: Muschu

Hallo! Was ist denn, wenn das Kind vor Antritt des MuSchu geboren wird? Verfällt der MuSchu vor der Geburt dann wirklich und man bekommt nur die 8 Wochen? Wie sieht es dann mit der Frühgeburt aus? Wie rechnet sich das dann? Vielen Dank Claudia

Mitglied inaktiv - 04.04.2003, 09:52



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