Frage: MuschG§3

ich bin Altenpflegerin und habe im april 2003 mein baby im 5. monat verloren. Habe bereits vor dem verlust immer wieder Stationär gelegen wegen schmier- Blutungen( ca. 10 wochen mit unterbrechungen).leider endete die Schwangerschaft mit einen Vorzeitigen Blasensprung und septischen abbort. Jezt bin ich wieder Schwanger , beireits in der 13. woche und bin seit feststellung der schwangerschaft zu Hause( Beschäftigungsverbot § 3 im MuschG) Hatte trotzdem wieder am anfang zweimal Schierblutungen und 1x vollblut( ein Tag) in der 9. woche. Jetzt hat mein arbeitgeber meine Ärztin angeschrieben zur stellungsnahme. Und mich gebeten sie zu fragen ob sie mich den Rest der schwangerschaft Krankschreiben zu lassen, aber laut ihrer aussage kann sie das nicht. In der Pflege soll ich nicht mehr arbeiten. Schreibarbeiten könnte ich aber machen hat sie gesagt.Allerdings habe ich bei der ganzen sache ein Problem. Es wird bei mir an der arbeit wird sehr viel geraucht, auch bewohner auf dem Flur und das möchte ich 1. meinem Kind nicht antun ( habe selber aufgehört).2. Gibt es keine möglichkeit das ich mich mal zurück ziehe falls ich meine Füsse hochlegen möchte ( Außer da wo alles personal Raucht).3. ist eine ständige grawierende unterbesetzung, durch Krankheitsfälle im personal, die sich laut aussagen von meiner Kollegin noch nicht zum positiven geändert haben. Mein Chef meinte, wenn ich aus der Lohnfortzahlung rausfallen könnte könnte er mich durch eine andere Kraft ersetzen , weil zwei examiniertte Kräfte könne er nicht Bezahlen, ich weis aber , das eine ander Kollegin die seit 3 monaten Krank ist, (auch durch Schwangerschaft) nicht ersetzt wurde. Ich möchte nicht in die Höhle dess löwen zurück,weil ich Angst habe das sich mein zur Zeit guter allgemeinzustand dadurch ändern könnte . Kann ich etwas dagegen tun oder muß ich in den Sauren Apfel beissen, Falls sich die Herrschaften dauzu entscheiden mich wieder einzustezten?

Mitglied inaktiv - 25.11.2003, 16:10



Antwort auf: MuschG§3

Hallo, entweder Sie rahlten vom FA ein Beschäftigungsverbot/ Krankschreibung oder Sie müssen arbeiten gehen bzw. kündigen. Bei Fragen hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2003