Arbeitsrecht: Ich bin gerade am Kämpfen als Mama, da es schwierig ist außerhalb der Arbeitszeiten zu arbeiten, da ich keine Betreuung habe. Eine kurze Frage: Wenn in der Stellenausschreibung steht "Bereitschaft zu zeigen" ist es dann eine Verpflichtung es zu tun. Vor der SS habe ich keine Probleme gehabt, außerhalb der Arbeitszeiten bzw. nachts mal zu arbeiten. Ich habe jetzt auch kein Problem mal bis abends zu arbeiten, wenn mein Mann da ist (ist aber selten). Aber nachts ist es mit meiner kleinen Tochter 1,5 Jahre sehr schwierig, weil sie die Mama einfach will. Bereitschaft heißt es im Arbeitsrecht Verpflichtend!
von Sternenmeer am 04.02.2014, 08:52