Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Unsere Gemeine hatte für uns keinen Kitaplatz in einer Kommunalen Kita und hat uns an die Tagesmütter und PrivatenTräger verwiesen. Bei einen dieser Privaten Träger haben wir nun einen Platz bekommen ab den ersten Geburtstag unseres Sohnes. Kitagebühr müssen wir nicht bezahlen da hier in der Gemeinde diese ab den dritten Kind erlassen wird und dann nur das Essen zu bezahlen ist. Doch der private Träger möchte von allen Eltern eine Zusatzgebühr von 30€ pro Monat welche gesammelt wird für Instandhaltung der Kita ( neue Möbel , renovieren , Sand Austausch im Buddelkasten ... ) Das macht 360€ Mehrkosten für uns im Vergleich zu einer kommunalen Kita pro Jahr. Können wir das an die Gemeinde weiterreichen ? Es entstehen zwar gerade zwei neue Kitas mit der Gemeinde zusammen aber auch diese werden wieder in private Trägerhand gegeben und kosten dann die Eltern wieder eine Zusatzgebühr.

von nociolla am 25.10.2018, 21:54



Antwort auf: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Hallo, wwenn Sie grundsätzlich laut Landesrecht ab dem dritten Kind keine Kindergartengebühr bezahlen müssen, müssen Sie auch diese Zusatzgebühr von 30 € im Monat nicht tragen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2018



Antwort auf: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Ich wüsste nicht warum die Gemeinde die Extrakosten tragen sollte. Sie haben euch Alternativen angeboten. Ihr hättet wählen können, habt euch für diesen Träger entschieden. Die Kosten werden euch ja vorher genannt worden sein. Davon ab verstehe ich nicht warum da extra Kosten entstehen. Die von dir genannten Dinge sind zumindest in NRW auch für private Träger über die Pauschalen und den Verwendungsnachweis abbrechenbar.

von Itzy am 26.10.2018, 06:56



Antwort auf: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Wenn die Stadt euch diese angeboten hat, muß auch die Stadt die Kosten übernehmen. Es sei denn, im Vertrag steht eben ausdrücklich, dass diese zusätzlichen Kosten von den Eltern zu tragen sind (zusätzlicher Elterbeitrsg oder Vereinsbeitrag oä). So üblich zB bei Elterinitiativen. Auch hier übernimmt die Stadt die grundsätzliche Kita Gebühr - der zusätzliche Elternbeitrsg ist jedoch nicht umlagefähig. Etwas ganz anderes wäre es, wenn die Stadt euch Kitas angeboten hat und ihr eine ganz andere gewählt hättet, ohne zwingenden Grund - dann müsste die Stadt gar nichts übernehmen.

von cube am 26.10.2018, 08:35



Antwort auf: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Wir hatten nicht wirklich die Wahl . Die Kommunale Kita hat erst Plätze ab 9.2020 für uns. Uns würde gesagt darum Tagesmutter aber da hatten gar keine einen Platz frei und drei freie Träger zwei der drei freien Träger nehmen erst ab 1,5 Jahren also ging nur diese . Und deswegen ist es ja eine Zusatzgebühr weil sie sagen mit den normalen Kitagebühren können sie das nicht abdecken.

von nociolla am 26.10.2018, 18:26



Antwort auf: Müssen wir die Kirazusatzgebühr alleine tragen?

Hallo! Wenn die Stadt euch keinen Platz zur Verfügung stellen kann, müsstet ihr den finanziellen Mehrbedarf für eine private KiTa als Schadensersatz geltend machen können. Ist der Beitrag verpflichtend im Vertrag aufegführt? Dass die Einrichtung dies als zwei Beträge aufführt, riecht schon ganz schön nach einer Spitzfindigkeit. Denn so wirkt es ja wie "der Kitabeitrag wird wie bei der Gemeinde ja erlassen".

von drosera am 27.10.2018, 01:17