Frage: MuSchu bei stillgeborenen Kindern

Ich habe folgende Frage: Ich habe meinen Sohn am 25.08. still geboren. Mein Chef sagte mir daraufhin, dass ich 12 Wochen Mutterschutz hätte, weil er zu früh gekommen wäre (ET war ursprünglich der 28.10.). Mein Sohn wog bei der Geburt 1.520 g. Heute habe ich erfahren, dass mir zusätzlich zu den 12 Wochen nach der Geburt auch die 6 Wochen vor der Geburt an Mutterschutz zustehen. Der reguläre Mutterschutz hätte am 16.09. begonnen. Ich habe auch ein entsprechendes Prospekt bekommen, in dem das auch so steht. Aber bevor ich meinen Chef damit konfrontiere, würde ich gerne von Ihnen wissen, ob mir tatsächlich 18 Wochen zustehen. Vielen Dank und LG

Mitglied inaktiv - 09.09.2009, 21:17



Antwort auf: MuSchu bei stillgeborenen Kindern

Hallo, zunächst einmal möchte ich mein Mitgefühl aussprechen-das ist wirklich furchtbar. Sie haben die 6 Wo. vorher, danach sind es 12 Wo., wenn der Arzt ein Frühgeburt bescheinigt. Stille Grüsse und viel Kraft, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2009



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