MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frau hatte bei ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit (im 2ten Jahr) eine 450 Euro Stelle angefangen (vor der Elternzeit war es eine unbefristete Vollzeitstelle). Nun wurde meine Frau währenddessen Schwanger und es wurde ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Weiterhin bekommt sie aber die 450 Euro. Meine Frau möchte ihre Elternzeit nach §16 Absatz 3 Satz 3 wegen einer weiteren Schwangerschaft vorzeitig beenden damit sie den Arbeitgeberanteil, bemessen an der Vollzeitstelle vor der Elternzeit, zum Mutterschaftsgeld dazu bekommt. Der Chef meiner Frau meint aber nun, dass es nicht ginge, die Elternzeit vorläufig zu kündigen um den Arbeitgeberzuschuss für das Mutterschaftsgeld (bemessen an der Vollzeitstelle) zu bekommen da sie ja im Beschäftigungsverbot ist. Sie müsste ja erstmal mindestens ein Tag wieder auf der Vollzeitstelle arbeiten aber es geht ja nicht da sie im Beschäftigungsverbot ist. Ich verstehe was er meint aber ist das auch so oder spielt das Beschäftigungsverbot dabei gar keine Rolle? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße WP

von WoPal am 15.05.2015, 23:28



Antwort auf: MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Hallo, Ihre Frau kann an dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die Elternzeit und damit den Minijob beenden. Sie muss keinen einzigen Tag gearbeitet haben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2015



Antwort auf: MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Die Elternzeit kann vorzeitig beendet werden. Und man muss keinen einzigen Tag gearbeitet haben. Weder Vollzeit noch sonstwas. Aber das geht ausschließlich zum neuen 6-wöchigen vorgeburtlichen Mutterschutz. Beginnt der MuSchu zB am 12.06., dann beendet man die laufende EZ zum 11.06. Die EZ endet dann am 11.06. um 23.59 Uhr und am 12.06. um 00:00 Uhr beginnt der MuSch. ;-) da ist keine Zeit, um dazwischen zu arbeiten ;-) Der AG kann sich da gern bei der Krankenkasse, der Elterngeldstelle und der Servicestelle vom Familienministerium (gute Hotline) erkundigen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.05.2015, 12:08



Antwort auf: MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Danke für deine Antwort aber das war nicht meine Frage. Es geht bei meiner Frage um den Arbeitgeberanteil des MuSchu Geldes und und der damit verbundenen Beschäftigungsverbot (siehe Frage) Liebe Grüsse WP

von WoPal am 18.05.2015, 12:38



Antwort auf: MuSchu Arbeitgeberanteil trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit

Hat sie dann Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, berechnet auf Basis des Vollzeitvertrages? Das wäre noch wichtig zu wissen. Ihr Chef sagt, das beißt sich weil sie im Beschäftigungsverbot ist. Das wäre dann evtl. sogar Sozialbetrug. Danke und Grüße WP

von WoPal am 18.05.2015, 19:44



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