Frage: MuSchG

Hallo Frau Bader, Herr Dr. Bluni meinte, ich solle mich mit meinem Anliegen an Sie wenden. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mein Arbeitgeber stellt mir keinen Liegeraum zur Verfügung (bzw. kann mir angeblich keinen zur Verfügung stellen). Die einzige Möglichkeit wäre die Werksärztliche Station, die 10 Gehminuten vom Arbeitsplatz entfernt ist. Ich würde gerne wissen, ob er dazu verpflichtet ist arbeitsplatznah einen Liegeraum einzurichten oder nicht. Im Mutterschutzgesetz ist dies sehr verwirrend geschrieben und kann von mir nicht eindeutig heraus gelesen werden.

Mitglied inaktiv - 17.02.2010, 12:10



Antwort auf: MuSchG

Hallo, fraglich ist, ob Ihnen ein Fussweg von 10 min zuzumuten ist. Dazu gibt es keine gestzl. Regelung. Am besten fragen Sie mla vor Ort bei Ihrem Gewerbeaufsichtsamt, wie man es dort sieht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.02.2010