hallo, ich habe im juni 2001 Zwillinge bekommen und im november 2002 noch ein baby. also in der elternzeit der zwillinge. ich habe kein mutterschaftsgeld für das baby bekommen sondern nur 77€ entbindungsgeld von der kk. ist das rechtens? habe ich keinen anspruch auf mutterschaftsgeld, wenn ich während der elternzeit noch ein baby bekommen habe. vor der geburt der zwillinge war ich arbeitslos. danke für die antwort im voraus cora
Mitglied inaktiv - 14.08.2003, 22:35