Frage: Mitteilungspflicht

Guten Tag, sobald ich meinem AG mitteile, dass ich schwanger bin, spricht er ein Berufsverbot aus. Bin in der 9. Woche, würde gern bis Ende des 3. Monats warten. Dachte bisher das wäre rechtlich okay, da man keine Mitteilungspflicht hat. Nun hab ich in meinen Vertrag geschaut und da steht unter der Rubrik "Arbeitsverhinderung" ich sei verpflichtet, dem Arbeitgeber jede Dienstverhinderung und ihre Dauer unverzüglich mitzuteilen. Unter "Anzeigepflichten" steht zudem, ich hätte Änderungen, die für das Dienstverhältnis wichtig sind, unverzüglich mitzuteilen (v.a. Änderungen des Familienstands, Wechsel des Wohnsitzes). Ich bin nun verunsichert: gilt hier, dass ich die Schwangerschaft doch umgehend mitzuteilen habe? Danke und Gruß

von juschi am 19.04.2017, 13:48



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Hallo, es darf Ihnen kein Nachteil entstehen, wenn Sie es nicht gleich sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.04.2017



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Es gibt solche arbeitsvertraglichen Festlegungen, die dazu verpflichten, eine bestehende Schwangerschaft umgehend mitzuteilen. Das muss dann auch gemacht werden - gerade z.B. in Berufen, wo es lange dauern kann, bis man geeignete Fachkräfte finden und einarbeiten kann. Wer das nicht tut, riskiert dann Schadensersatzansprüche. Ohne den Arbeitsvertrag vorliegen zu haben, ist das schwer zu beurteilen. Evtl solltest du anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen - einen Anwalt für Arbeitsrecht.

Mitglied inaktiv - 19.04.2017, 18:29



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Danke für deine Antwort. Muss man denn nachweisen, wann die Ss offiziell bestätigt wurde? Eine Ersatzkraft würde sich schon finden lassen, allerdings hat der AG immer das Problem, von jetzt auf gleich auf mich verzichten zu müssen, egal ob ich es direkt sage oder in zwei Wochen. Worin würde denn dann der Schaden bestehen, wenn ich es etwas später sage? LG

von juschi am 19.04.2017, 20:20



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Um welchen Beruf und welche Tätigkeit handelt es sich?

Mitglied inaktiv - 19.04.2017, 20:37



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Sozialpädagogische Familienhilfe, keine Leitungsüosition, 10 Std/Woche da ich schon 2 Kinder habe. Würde einfach gerne die ersten drei Monate abwarten und zwei Fälle abschließen, notfalls geht es auch anders...

von juschi am 19.04.2017, 20:48



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Hab oft gelesen, dass man die Ss mitteilen soll, daraus aber keine Rechtspflicht entsteht. Frage mich einfach, ob dieser Grundsatz durch die Aussagen in meinem Vertrag aufgehoben werden. Weißt du, ob ich nachweisen muss, wann ich das erste Mal beim Arzt war?

von juschi am 19.04.2017, 20:51