Frage: Mitteilungspflicht

Hallo, ich bin mit meinem 3. Kind schwanger . (24. SSW ). Die beider vorherigen Elternzeiten haben sich direkt aneinander angeschlossen . Nun bin ich immer noch bis August 2006 in Elternzeit . Das neue Baby kommt anfang April. Ich ruhe nur noch als Arbeitsvertrag in der Schublade . Außerdem wohne ich nun 100 km weite weg. das ich niemals wieder komme , weiß mein Chef auch.. Reicht es wenn ich zur weitern Verlängerung der Elternzeit die neue Geburtsurkunde mitschicke. Oder MUSS ich jetzt schon wieder mitteilen das ich schwanger bin ! Danke Mela

Mitglied inaktiv - 13.12.2005, 15:33



Antwort auf: Mitteilungspflicht

Hallo, Sie müssen mitteilen, dass sie ss sind. Denn sonst denkt Ihr Chef ja, Sie kommen zum Ende des EUs wieder. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.12.2005