Mitteilungspflicht gegenüber dem A-Amt ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilungspflicht gegenüber dem A-Amt ?

Hallo ! Besteht dem Arbeitsamt gegenüber eigentlich eine sofortige (!) Mitteilungsplicht (!) über eine eingetretene Schwangerschaft ??? Können mir Nachteile entstehen, wenn ich es "erst" im 3.SS-Monat mitteile ??? (wegen berechtigter Fehlgeburtsangst) Vielen Dank im voraus ! Marie

Mitglied inaktiv - 17.09.2000, 12:14



Antwort auf: Mitteilungspflicht gegenüber dem A-Amt ?

Liebe Marie, Uff- ich wüßte nicht, was dagegenspricht, es zunächst nicht mitzuteilen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen. Denn dann ändert die SS ja nicht an Ihren Bezügen. Ansonsten würden diese möglicherweise aufgehoben werden. Das ist also eine Gewissensfrage. Wenn Sie jetzt nicht den Juristen gefragt hätten, wüßte ich eine einfachere Antwort.... N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.09.2000



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