Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht?

Hallo, wie streng ist die Mitteilungspflicht von mir an den auch sorgeberechtigten KV zu handhaben. Welche Sachen MUSS ich ihm mitteilen, welche nicht unbedingt. In den letzten 10 JAhren hat er sich weder für Schule, noch Arztbesuche o.a. interessiert. Nach seinem Auszug war es ähnlich. Nun nach ca 8 Wochen kommt er plötzlich auf die Idee und will alles mitgeteilt bekommen. Denke mal, er hat Angst, dass ich auf die Idee kommen könnte, ihm das Sorgerecht zu entziehen. HAtte ich aber nicht vor. Ich teile ihm dann jetzt alle Arzttermine und Schultermine mit und leite ihm Elternbriefe weiter, sofern sie nicht über die Schulseite abzurufen sind. Muss ich ihm aber ernsthaft auch so alltägliche Arztbesuche wie Zahnarzt, Augenarzt im Vorfeld mitteilen oder reicht, das, ihm hinterher zu sagen, wir waren beim ZA, AA - es ist alles okay oder auch nicht okay. Kürzlich z.B. musste eines unserer Kinder zum Röntgen. Ich habe ihm das geschrieben. Er fragte nichtmal nach, warum... Auch auf meine Bitte, dass er nicht überraschend zu Terminen/Veranstaltungen erscheint, sondern uns rechtzeitig informiert, ob er kommt oder nicht, weil die Kinder das vorher wissen wollen, reagiert er nicht. Er macht das grad so wie er das für richtig hält. Ich habe ja nichts dagegen, wenn er auch dabei ist, aber die Kinder irritiert das, wenn sie es vorher nicht wissen. Und bin ich verpflichtet, ihm die Noten der Kinder mitzuteilen? (Sie sind beide auf dem Gymnasium und durchaus in der Lage auf interessiertes Nachfragen von Papa zu antworten) KLar würde ich ihm Schwierigkeiten mitteilen, aber eine 5 bei einem 2er Schüler, ist noch lange kein Beinbruch für mich. MUSS er auf Elternsprechtage mit oder reicht das, wenn ich das weiterhin mache und ihn anschließend informiere? Ich weiß, blöde Fragen, aber er lehnt sich zurück, sagt, "ich erwarte über alles informiert zu werden" und wehe, ich vergesse etwas, was ihn bisher nicht interessiert hat, dann meint er gleich, dass ich ihn belüge, ihm Sachen unterschlage und es "bei passender Gelegenheit thematisiert werden würde". Manchmal habe ich das Gefühl, nichts richtig machen zu können. Aber das Gefühl hat er mir in der Ehe ja auch permanent vermittelt... LIebe Grüße und Danke für eine Antwort

von apollo am 23.11.2015, 22:53



Antwort auf: Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht?

Hallo, er Ansprüche auf die Dinge, die über das hinausgehen, was zum Alltag gehört, wie zum Beispiel ein Besuch beim Zahnarzt. Ich wurde auch nicht die Kinder in diese Informationspflicht mit einbinden. Schreiben Sie doch einfach auf ein DIN A4 Blatt die Dinge, die seit der letzten Ausübung des Umgangsrechtes passiert sind und geben Sie ihm diesen Zettel, gegebenenfalls mit Kopien, mit, wenn er die Kinder abgeholt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2015



Antwort auf: Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht?

Hallo, owei... anstregend sowas.. also: aus: "ich erwarte über alles informiert zu werden" mach doch einfach: "Du kannst Dich gerne überall informieren, setze Dich doch bitte mit der Schule in Verbindung". Gibt es in der Schule einen Emailverteiler? Dann soll ER sich dort eintragen lassen. Will ER einen Gesprächstermin mit den Lehrern: soll ER dort anrufen. Alles wo er sich selbst die Information beschaffen kann/könnte: überlasse es ihm das auch zu tun. Elternsprechtage werden doch auf der Schul-HP im Kalender veröffentlicht? Dann soll er dort eben nachschauen oder ggf. auch mal kurz in der Schule nachfragen. Klassenarbeiten würde ich kurz abfotografieren und schicken. Dito andere Benachrichtigungen aus der Schule. Arzttermine per SMS/Email kurz mitteilen, weil: ja, er hat schon ein recht darauf mitzugehen. Ob er zu Veranstaltungen kommt oder nicht, das darf/kann er ganz alleine entscheiden...und wenn es 5 min vorher ist. Wenn er nicht verstehen will, das das irritierend für die Kinder ist, dann müssen sie das aushalten lernen, so ist es bei uns auch. Und: dein letzter Satz ist echt wichtig: Du hast hier nichts "richtig" zu machen (für ihn). Das ist KEIN Massstab mehr für Dich ab jetzt! Lass ihn schiessen wie er will. "Ernst" wird es erst, wenn Du ein schreiben vom Gericht bekommst. Bis dahin darfst Du alles an Dir abprallen lassen. Und da er Depressionen hat: mein Ex war ähnlich: je mehr "Wind" er gemacht hat, umso klarer war das ein Anzeichen von starker Depri. SO musst Du das sehen, auch wenn die Symptome nicht gerade "typisch" sind. Gute Nerven wünscht, Désirée

von desireekk am 24.11.2015, 18:34



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