Mitteilungspflicht bei Wohnungssuche

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilungspflicht bei Wohnungssuche

Liebe Frau Bader, ich würde gerne wissen ob ich verpflichtet bin dem Makler oder Vermieter mitzuteilen, das ich im Mai ein Kind erwarte. ich bin auf dringender Wohnungssuche was sich sehr schwer gestaltet. Ich werde alleine mit dem Kind wohnen. Das Amt hat momentan auch keine Wohnung frei, wurde mir mitgeteilt und nun habe ich Chance auf 2 Wohnungen, ich habe den Maklern hierbei nicht erzählt das ich schwanger bin. Bin ich rechtlich verpflichtet dies zu tun? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 10:53



Antwort auf: Mitteilungspflicht bei Wohnungssuche

Hallo, nein, erst wenn das Kind da ist. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2005



Antwort auf: Mitteilungspflicht bei Wohnungssuche

Nein, dazu gibt es keine Verpflichtung. Mitteilen mußt Du es dem aktuellen Vermieter erst, wenn das Kind auf der Welt ist. Dann kann der Vermieter die Nebenkosten von 1 auf 2 Personen ändern.

Mitglied inaktiv - 08.12.2005, 11:24



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