Frage: Mitteilungspflicht bei Beamtin?

Liebe Frau Bader, bin ich verpflichtet, meiner Schulleitung bis Ende der 12.Woche von der Schwangersschaft zu berichten? In der Mutterschutzverordnung, welche ja für Beamte gilt, heißt es ja, "sobald der Zustand bekannt ist". Ich würde aber gerne noch die nächste Untersuchung, das Ersttrimesterscreening abwarten, wäre dann aber bereits Ende 13./Anfang 14.Woche. Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort!

von bussen am 27.11.2011, 19:17



Antwort auf: Mitteilungspflicht bei Beamtin?

Hallo, man kann einem AN im normalen Arbeitsrecht keinen Strick draus drehen, wenn er das erst verheimlicht. Das wird im beamtenrecht nicht anders sein. Wer will Ihnen denn nachweisen, wann Sie es gwußt haben? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.11.2011



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