Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG

Sehr geehrte Frau Bader, ich soll meinem AG bis mitte April mitteilen, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Bin berufsbedingt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz beginnt am 22.05.2010.Ich würde gern die volle Elternzeit nehmen, sind das 3 Jahre? Ab wann beginnt Elternzeit, ab Tag der Geburt des Kindes? Für den Fall ich möchte meine Arbeit vorher wieder aufnehmen, sollte ich das im meinem Brief an AG erwähnen? Ich bedanke mich im voraus für Ihre kompetente Antwort. MFG

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 20:25



Antwort auf: Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG

Hallo, Sie können bis zum 3. Geb. des Kindes EZ nehmen und müssen das dem Ag schriftl. 7 Wo. vor Beginn mitteilen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.04.2010



Antwort auf: Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG

Hallo Rechtlich gesehen kannst Du die erst nach der Geburt und dann bis eine Woche danach beantragen. Er kann Dich gar nichts zwingen das nun schon zu machen, denn Du weisst ja das Geburtsdatum gar nicht. Volle Elternzeit sind drei Jahre, der letzte Tag ist dann der Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes. Du kannst hineinschreiben, dass Du Elternzeit von - bis nimmst, jedoch ab xx.xx.yy. gerne xy Stunden arbeiten würdest.Und um schriftliche Bestätigung bittest. Bis 30 Stunden die Woche sind im Erziehungsurlaub erlaubt. Kommt natürlich auch darauf an wie groß der Betrieb ist, ob für Dich extra eine Vertretung eingestellt wird etc.

Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 20:32



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