Sehr geehrte Frau Bader,
ich soll meinem AG bis mitte April mitteilen, wie lange ich Elternzeit nehmen möchte. Bin berufsbedingt im Beschäftigungsverbot und Mutterschutz beginnt am 22.05.2010.Ich würde gern die volle Elternzeit nehmen, sind das 3 Jahre?
Ab wann beginnt Elternzeit, ab Tag der Geburt des Kindes?
Für den Fall ich möchte meine Arbeit vorher wieder aufnehmen, sollte ich das im meinem Brief an AG erwähnen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre kompetente Antwort.
MFG
Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 20:25
Antwort auf:
Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG
Hallo,
Sie können bis zum 3. Geb. des Kindes EZ nehmen und müssen das dem Ag schriftl. 7 Wo. vor Beginn mitteilen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2010
Antwort auf:
Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit für AG
Hallo
Rechtlich gesehen kannst Du die erst nach der Geburt und dann bis eine Woche danach beantragen.
Er kann Dich gar nichts zwingen das nun schon zu machen, denn Du weisst ja das Geburtsdatum gar nicht.
Volle Elternzeit sind drei Jahre, der letzte Tag ist dann der Tag vor dem 3. Geburtstag des Kindes.
Du kannst hineinschreiben, dass Du Elternzeit von - bis nimmst, jedoch ab xx.xx.yy. gerne xy Stunden arbeiten würdest.Und um schriftliche Bestätigung bittest. Bis 30 Stunden die Woche sind im Erziehungsurlaub erlaubt.
Kommt natürlich auch darauf an wie groß der Betrieb ist, ob für Dich extra eine Vertretung eingestellt wird etc.
Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 20:32