Hallo Frau Bader, möchte evtl. während meiner EZ einen Mini-Job ausüben, da das Geld doch recht knapp sein wird. Bin ich dann verpflichtet, das der Eziehungsgeldstelle mitzuteilen, auch wenn das keine Auswirkungen auf die Zahlungen hat, oder brauche ich das in dem Fall nicht? Vielen Dank, für Ihre Bemühungen!
Mitglied inaktiv - 10.10.2003, 09:58